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UFSL RV/1039-L/07Sonderklassehonorare eines Arztes und Betriebsausgabenpauschale gemäß § 17 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.04.2008

…selbständiger Arbeit (Sonderklasse-Honorare) entsprechend § 54 Abs. 3 OÖ KAG (Oberösterreichisches Krankenanstaltengesetz 1997) der Hausanteil einbehalten worden und nur mehr der verminderte Betrag zur Auszahlung gelangt sei. In der Niederschrift über eine beim Bw durchgeführte Nachschau gemäß § 144 BAO vom 12. Juni 2007 wurde festgehalten…

UFSL RV/0255-L/09Einkommensteuerrichtlinien nachträglich geändert, kein Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011

…Hausanteil" im Sinne des § 54 des Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetzes 1997 (= 25% der Ärztehonorare für die Bereitstellung der Einrichtungen der Anstalt) abgezogen und legt dieser die um diesen Betrag gekürzten Einnahmen der Ermittlung seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu Grunde, so hat er damit tatsächliche Betriebsausgaben…

UFSF RV/0396-F/10Keine (zusätzlichen) pauschalierten Betriebsausgaben hinsichtlich der bereits um den Hausanteil gekürzten Sonderklassegebühren eines nachgeordneten Arztes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…dass kein gravierender Unterschied zwischen § 86 des Vorarlberger Spitalgesetzes und § 54 des Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetzes erblickt werden können. Schließlich wurde er mit folgenden Ausführungen um eine Stellungnahme gebeten: "... Demnach hat in ihrem Fall - in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - das Finanzamt der Besteuerung der Poolgelder den tatsächlich erzielten Gewinn…

UFSL RV/0579-L/04Einkommensteuerpflicht von Einkünften aus selbständiger Arbeit (Sonderklassehonoraren) eines deutschen Arztes in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2007

…unter Annahme, dass auch im gegenständlichen Fall - wie generell bei der Verrechnung von Sonderklassehonoraren üblich - von der Anwendung des § 54 des Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetzes 1997 (in der Folge kurz OÖ KAG) auszugehen sei, übermittelt wurden. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache seiner steuerlichen Vertreter am 12. Mai…

UFSF RV/0006-F/11Keine (zusätzlichen) pauschalierten Betriebsausgaben hinsichtlich der bereits um den Hausanteil gekürzten Sonderklassegebühren eines Arztes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.07.2013

…Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zu Grunde liegenden oberösterreichischen Spitalgesetz unterscheide. Nach § 86 Abs. 1 Vorarlberger Spitalgesetz seien nur Abteilungs-, Instituts-, Departments- und Laboratoriumsleiter berechtigt, von den Patienten oder Patientinnen der Sonderklasse ein Honorar zu verlangen (Ärztehonorar), jedoch nicht, wie nach der Bestimmung im Oberösterreichischen Krankenanstaltsgesetz 1997…

UFSK RV/0330-K/08Der Bezug von Krankengeld begründet einen Pflichtveranlagungstatbestand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…8. Februar 2008 wies das Finanzamt diese Berufung unter Hinweis auf das Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes iSd § 41 EStG 1988 als unbegründet ab. Im Wege der elektronischen Lohnzettelübermittlung nach § 84 EStG 1988 teilte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse am 4. Februar 2008 dem Finanzamt mit, dass der Bw…

UFSS RV/0450-S/08Der Bezug von Krankengeld führt zur Pflichtveranlagung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 8. Oktober 2007, St.Nr., betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw…

UFSL RV/0614-L/04Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Pflichtveranlagung Bezug von Krankengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Adresse, vom 10. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 29. März 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…