…haben mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten gemäß §1 Abs. 3 Z 1 lit b nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Gemäß § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988…
…Als Körperschaften gelten: Z 1 Juristische Personen des privaten Rechts. Z 2 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). Z 3 Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des …
…Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988." Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht setzt Geschäftsleitung oder Sitz im Inland…
…Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988." Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht setzt Geschäftsleitung oder Sitz im Inland…
…privaten Rechts 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts und 3. nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen. Nun ist die Bw. selbst keine Körperschaft iS des § 1 Abs. 2 KStG 1988, sondern eine nichtrechtsfähige Personengesellschaft. Es stellt sich daher die Frage, ob sich…
…Sinne dieser Bestimmung gelten: "1. Juristische Personen des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3)." Die Befreiung für nationale Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 KStG 1988 ist an folgende Voraussetzungen geknüpft…
…im Sinne dieser Bestimmung gelten: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3)." Die Befreiung für nationale Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 KStG 1988 ist an folgende Voraussetzungen…
…Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988." Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht setzt Geschäftsleitung oder Sitz im Inland…
…21 Abs. 1 beschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten: a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. b) Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Gemäß § 21 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 erstreckt sich die Steuerpflicht iSd § 1 Abs. 3…
…im Sinne des § 21 Abs. 1. Als Körperschaften gelten: a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. b) Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). ... § 21. (1) KStG 1988 lautet (auszugsweise): Bei beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs…
…Rechts, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechtes, sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen. Der Bw. als Verein (siehe Bescheid der Sicherheitsdirektion) ist demnach nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anzusehen. Als Betriebseinnahmen gelten nach den allgemeinen Grundsätzen alle Zugänge in Geld oder Geldeswert…
…1. Als Körperschaften gelten: a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. b) Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 erstreckt sich die Steuerpflicht bei beschränkt Steuerpflichtigen nur auf Einkünfte im Sinne…
…des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. ... § 24 Absatz 6 KStG lautet…
…27 der Bundesabgabenordnung) haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten demnach: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Aus der vorgenannten Bestimmung ergibt sich zunächst, dass Vereine - die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach Stpfl., vertreten durch steuerl.Vertretung, vom 19. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 30. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2001 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 entschieden: Die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung derBw.vertreten durch die Vermögensverwalterin Realkanzlei G., vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Broesigke, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 14, gegen den "An die diversen Hausinhaber" gerichteten Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. August…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die mit 5. Oktober 2004 datierte und am 7. Oktober 2004 beim Finanzamt X eingereichte Berufung der Bw, soweit gegen Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 gerichtet, und über die mit 7. Februar 2005 datierte und am 10. Februar 2005 beim…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 16. Juni 1999 betreffend Einheitswert des Grundvermögens zum 1. Jänner 1998 und über den Vorlageantrag vom 3. Dezember 1999 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 16. Juni 1999 betreffend Einheitswert des Grundvermögens zum 1. Jänner 1998 und über den Vorlageantrag vom 3. Dezember 1999 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 16. Juni 1999 betreffend Einheitswert des Grundvermögens zum 1. Jänner 1998 und über den Vorlageantrag vom 3. Dezember 1999 entschieden…