…aus Vermietung und Verpachtung idR auch Einkünfte aus dem landläufigen Zimmervermieten zu behandeln, wenn die Zimmervermietung nur von geringem Ausmaß ist. Nach Verwaltungspraxis (Rz 5435 EStR 2000) ist eine saisonale Zimmervermietung, die sich auf mehr als zehn Fremdenbetten erstreckt, nicht mehr als Zimmervermietung geringen Ausmaßes…
…dass die Sicherheitsdirektion keine Einwände hätte. Der Österreichischen Gewerbeordnung sei ein "Bordellbetrieb" fremd, es gäbe keine Gewerbeberechtigung für einen solchen Betrieb. Das Prüfungsorgan der Abgabenbehörde habe sich offensichtlich von einer landläufigen Bezeichnung verleiten lassen, der Bw. einen Bordellbetrieb zu unterstellen, den es de facto gesetzlich…
…Privatflächen 252,68m2), auszugsweise Gebäudepläne mit handschriftlichen Nutzungsvermerken. Die Bw. beantragte die Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung und begründete ihr Begehren - abweichend von der Berufung - wie folgt: "Im Jahr 1992 wurde der gewerbliche Fremdenzimmerbetrieb auf private Zimmervermietung umgestellt. Dies bedeutet, dass seither maximal 10 Betten für…