…Auch in diesem Fall ist es für Zwecke der Grunderwerbsteuer gleichgültig, ob der Käufer - in Anrechnung auf den Kaufpreis - die Schuld des Verkäufers als befreiende Schuldübernahme, unter Schuldbeitritt oder als Erfüllungsübernahme bzw. Hypothekenübernahme gemäß § 1408 ABGB übernimmt. Im gegenständlichen Kaufvertrag wurde ein festbetragsbestimmter Kaufpreis zwischen…
…33 € und 762,74 (laut Mitteilung der ISG jeweils zum 30. November 2008) in Anrechnung auf den Kaufpreis in ihre vollständige und alleinige Rückzahlungsverpflichtung zur vollständigen Tilgung und Verzinsung durch Schuldübernahme im Sinne des § 1408 ABGB mit schuldbefreiender Wirkung für die Verkäuferin. Für diesen…
…33 € und 762,74 (laut Mitteilung der ISG jeweils zum 30. November 2008) in Anrechnung auf den Kaufpreis in ihre vollständige und alleinige Rückzahlungsverpflichtung zur vollständigen Tilgung und Verzinsung durch Schuldübernahme im Sinne des § 1408 ABGB mit schuldbefreiender Wirkung für die Verkäuferin. Für diesen…
…Vertragsteile nominell als Leistungsverpflichtung bestimmt wurde. Wird somit für den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles ein festbetragsbestimmter Kaufpreis zwischen den Vertragsteilen vereinbart, so bildet dieser mit seinem Nennbetrag auch dann die Bemessungsgrundlage für die GrESt, wenn der Käufer in Anrechnung auf den nominellen Kaufpreis eine Schuld übernimmt…
…Abs. 1 BewG einen niedrigeren Wert (als den Nennwert) begründet. In einem solchen Fall könnte die übernommene Schuld allenfalls nach § 14 Abs. 3 BewG bewertet werden. Übernimmt der Käufer ein Darlehen nicht zusätzlich zum Kaufpreis, sondern in Anrechnung auf den Kaufpreis, so ist entscheidend, ob…
…Abs. 1 BewG einen niedrigeren Wert (als den Nennwert) begründet. In einem solchen Fall könnte die übernommene Schuld allenfalls nach § 14 Abs. 3 BewG bewertet werden. Übernimmt der Käufer ein Darlehen nicht zusätzlich zum Kaufpreis, sondern in Anrechnung auf den Kaufpreis, so ist entscheidend, ob…
…Abs. 1 BewG einen niedrigeren Wert (als den Nennwert) begründet. In einem solchen Fall könnte die übernommene Schuld allenfalls nach § 14 Abs. 3 BewG bewertet werden. Übernimmt der Käufer ein Darlehen nicht zusätzlich zum Kaufpreis, sondern in Anrechnung auf den Kaufpreis, so ist entscheidend, ob…
…Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung, welche das Finanzamt damit begründete, dass bei Vereinbarung eines festen Kaufpreises eine Abzinsung der in Anrechnung übernommenen Schuld ausgeschlossen sei, brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein. Darin verwies der Bw. im Besonderen auf den oa. Punkt 4. des Kaufvertrags und meinte…
…Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung, welche das Finanzamt damit begründete, dass bei Vereinbarung eines festen Kaufpreises eine Abzinsung der in Anrechnung übernommenen Schuld ausgeschlossen sei, brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein. Darin verwies die Bw. im Besonderen auf den oa. Punkt 4. des Kaufvertrags und meinte…
…Vertragsteile nominell als Leistungsverpflichtung bestimmt wurde. Wird somit für den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles ein festbetragbestimmter Kaufpreis zwischen den Vertragsteilen vereinbart, so bildet dieser mit seinem Nennbetrag auch dann die Bemessungsgrundlage für die GrESt, wenn der Käufer in Anrechnung auf den nominellen Kaufpreis eine Schuld übernimmt…
…die Schuldübernahme offenkundig in Anrechnung auf den Kaufpreis erfolgt ist. Den Einwänden der Bw ist entgegenzuhalten: Die Bw hat aufgrund des gegenständlichen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages das grundbücherliche Eigentum an den Liegenschaftsanteilen erlangt und lt. Zahlungsaufstellung der S Bauträgergesellschaft mbH auch tatsächlich den ausgewiesenen Kaufpreis bezahlt…
… die Darlehensübernahmen erfolgten ausdrücklich in Anrechnung auf diesen Gesamtkaufpreis. Punkt III des Vertrages kann nach seinem gesamten Inhalt nur so verstanden werden, dass dort der Kaufpreis mit einem Nominale von 143.000,00 € bestimmt wurde. Dieser festgelegte Kaufpreis stellt jenen als Gegenleistung für die…
…dem Verkäufer verpflichtet, den nominellen Kaufpreis zu entrichten, eine gesonderte Bewertung der übernommenen Schuld findet nicht statt, da sie in Anrechnung auf den Kaufpreis, im Kaufpreis "aufgeht". Gegenleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Zif. 1 GrEStG ist in diesem Fall der Kaufpreis, der bestimmte…
…dem Verkäufer verpflichtet, den nominellen Kaufpreis zu entrichten, eine gesonderte Bewertung der übernommenen Schuld findet nicht statt, da sie in Anrechnung auf den Kaufpreis, im Kaufpreis "aufgeht". Gegenleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Zif. 1 GrEStG ist in diesem Fall der Kaufpreis, der bestimmte…
…vereinbarten Kaufpreis angerechnet wurde und bloß der sich hieraus ergebende Differenzbetrag anderweitig von den Bw aufgebracht und an den Verkäufer entrichtet werden musste. Es ist daher tatsächlich keine Schuldübernahme neben dem bzw. zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis erfolgt. Wenn aber die Schulden in Anrechnung auf den…
…vereinbarten Kaufpreis angerechnet wurde und bloß der sich hieraus ergebende Differenzbetrag anderweitig von den Bw aufgebracht und an den Verkäufer entrichtet werden musste. Es ist daher tatsächlich keine Schuldübernahme neben dem bzw. zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis erfolgt. Wenn aber die Schulden in Anrechnung auf den…
…Kaufpreis der Wert der Gegenleistung. Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstückes, dem Veräußerer gegenüber eine Schuld zu übernehmen, so ist für die Bewertung der Gegenleistung zu unterscheiden, ob er die Schuld ohne Anrechnung auf den nominellen Kaufpreis (= zusätzlich zum Kaufpreis), oder in Anrechnung auf…
…Kaufpreis der Wert der Gegenleistung. Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstückes, dem Veräußerer gegenüber eine Schuld zu übernehmen, so ist für die Bewertung der Gegenleistung zu unterscheiden, ob er die Schuld ohne Anrechnung auf den nominellen Kaufpreis (= zusätzlich zum Kaufpreis), oder in Anrechnung auf…
…Kaufpreis der Wert der Gegenleistung. Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstückes, dem Veräußerer gegenüber eine Schuld zu übernehmen, so ist für die Bewertung der Gegenleistung zu unterscheiden, ob er die Schuld ohne Anrechnung auf den nominellen Kaufpreis (= zusätzlich zum Kaufpreis), oder in Anrechnung auf…
…Kaufpreis der Wert der Gegenleistung. Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstückes, dem Veräußerer gegenüber eine Schuld zu übernehmen, so ist für die Bewertung der Gegenleistung zu unterscheiden, ob er die Schuld ohne Anrechnung auf den nominellen Kaufpreis (= zusätzlich zum Kaufpreis), oder in Anrechnung auf…