…In deren Verlauf stellte sich heraus, dass eine sog. "Kabotagefahrt", nämlich ein mit einem in einem Drittland zum Verkehr zugelassenen Zugfahrzeug stattfindender gewerblicher Warenbinnentransport, durchgeführt wurde. Der (obgenannte) Lenker des Zugfahrzeuges wies neben seinen persönlichen Reisedokumenten, den Fahrzeugpapieren und den Beförderungsunterlagen eine vom Amt für…
…damit, dass die Pilotiermaschine mit einem im Drittland zum Verkehr zugelassenen Sattelschlepper inkl. Sattel-Sachentransportanhänger stattfindender gewerblicher Warenbinnentransport durchgeführt wurde. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewendet, dass sich die Behörde in unzulässiger Weise auf wahrheitswidrige Anzeigen eines Denunzianten stütze und nicht auf eigene Wahrnehmungen…
…damit, dass die Pilotiermaschine mit einem im Drittland zum Verkehr zugelassenen Sattelschlepper inkl. Sattel-Sachentransportanhänger stattfindender gewerblicher Warenbinnentransport durchgeführt wurde. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewendet, dass sich die Behörde in unzulässiger Weise auf wahrheitswidrige Anzeigen eines Denunzianten stütze und nicht auf eigene Wahrnehmungen…
…Bestimmungen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung darstellt. Nach der genannte Norm wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden…
…die Bf. habe im Oktober 2000 durch den Transport von Aluminiumblechen und Arbeitsschutzartikeln von Göttingen und Lohfelden in Deutschland nach Österreich (Binnenverkehr) die Voraussetzungen für die vorübergehende Verwendung von nichtgemeinschaftlichen Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch nicht eingehalten, da sie keine für den genannten Transport gültige Güterbeförderungsbewilligung…
…Bestimmungen des Verfahrens der Vorübergehenden Verwendung darstellt. Nach der genannte Norm wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden…
…enden. Abweichend vom Abs.3 leg.cit. können gem. Art. 718 Abs.7 lit.c) ZK-DVO gewerblich verwendete Fahrzeuge im Binnenverkehr u.a. nur dann eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere über die Voraussetzungen für den Marktzugang und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch DDr. Giampaolo Caneppele, Rechtsanwalt, 9501 Villach, Postgasse 8, vom 1. März 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Klagenfurt, vertreten durch Mag. Heinz Isopp, vom 23. Jänner 2004, GZ. 400/90403/4/2003, betreffend…
…Bestimmungen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung darstellt. Nach der genannte Norm wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden…
…Bestimmungen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung darstellt. Nach der genannte Norm wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Wien vom 18. März 1996, GZ. 0037555/96, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des WG, XY, vom 13. Dezember 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 9. Dezember 2005, GZ 100/09186/2005, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. August 2005…
…ansässigen Person gehören; b) unbeschadet der Artikel 559, 560 und 561 von einer außerhalb der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden und c) bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie…
umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Bf. wurde im gegenständlichen Fall der Vorsteuerabzug vom Finanzamt Graz-Stadt verwehrt, weshalb auch die Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 25. Jänner 2008
…unbeschadet der Artikel 559, 560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden und c. bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch…