…unverändert. Der unter 2. angeführte Bescheid betreffend Umsatzsteuer für 2006 wird endgültig erklärt und damit abgeändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt; oder …
Angabe ersucht, zu welchem Zweck die Kredite gewährt wurden, ob sie für den Erwerb der G Salamifabrik GmbH gewährt wurden und wie hoch jeweils die Kreditsumme war. Zur Antwort gab die Bw. im Schreiben vom 9. Mai 2006 an, die Kredite der Volksbank Ö seien…
monatlich im nachhinein. Die Zinsen wurden quartalsweise verrechnet und wurden zum Bilanzstichtag bezahlt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind langfristig (siehe Anhang zum Jahresabschluss). Die Kommanditistin S hat jährlich mit einem Schreiben eine Rückstehungs- und Patronatserklärung abgegeben, in der erklärt wurde, dass sie in Höhe…
…Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Stellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt;…
…Diese Bescheide bleiben unverändert. Der Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2006 (2.) wird endgültig erklärt und hiermit abgeändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes (beide fremdfinanziert angeschafft) durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle bildet…
… 299 BAO Umsatzsteuer 2005" richtet, als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt; oder ob sie wie vom Finanzamt vertreten als Liebhabereibetätigung…
§ 33 TP 15 GebG verworfen. (Rief, Das neue Kapitalverkehrsteuerrecht und die Rechtsprechung des EuGH, SWK- Sonderheft 1995, Rz 65). Was Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften betrifft, wäre eine Ausdehnung des Kapitalgesellschaftenbegriffes auf "andere juristische Personen und Personenvereinigungen mit Erwerbszweck" grundsätzlich mit der Richtlinie vereinbar und hätte daher…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Anschrift, vertreten durch STB, Steuerberatungsgesellschaft mbH, Anschrift2, vom 11. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg, vertreten durch HR Mag. Richard Tscheru, vom 12. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer 2007 im Beisein der…
Die BP meint, dass laut Aussage des Hr. DI P. Oldtimer an Wert gewinnen und meint daher, dass diese daher immer teurer' verkauft werden müssten als eingekauft. Wahr ist vielmehr, dass die prinzipielle Wartung einer Wertsteigerung von Oldtimern als Motiv zu Beginn des Handels mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr.D*** Bw, PLZ Wohnort, Anschrift_neu, vertreten durch Werner Farthofer, Wirtschaftstreuhänder, 5020 Salzburg, Ginzkeyplatz 10, vom 19. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 22. Juli 2011…
…Rz 292, ist bereits der Umstand einer ausschließlich fremdfinanzierten Anschaffung des Mietobjektes im Regelfall der objektiven Ertragsfähigkeit hinderlich) und die durch die unbesicherten Fondsaussichten sehr riskante Absicherung der Endfälligkeit des Kredites nicht erzielbar gewesen wäre. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 22…
…nicht" abzugsfähig. Im Fall der fremdfinanzierten Ausschüttung lägen bei der Gesellschaft - und nur diese könne von Relevanz sein - aber weder eine Vermögensvermehrung noch Einnahmen oder Kapitalerträge vor. Endbesteuerte Erträge habe lediglich der Gesellschafter. Die Kapitalgesellschaft sei ein von ihren Eigentümern streng getrenntes Steuersubjekt und unterliege…