…2.2006) . Die tatsächliche Unterhaltsleistung würde ein Vielfaches dieses Betrages betragen (gesamte Unterhaltsleistung im Jahre 2005 :€ 9.696 für die beiden in Deutschland lebenden Kinder). Weiters bezog der Bw. deutsches Arbeitslosengeld in Höhe von € 11.234,85 (€ 68,09 x 165 Tage)…
…aus selbständiger Arbeit nicht der Besteuerung in Österreich unterzogen werden. Auf Ersuchen des Finanzamtes vom 19. Juni 2008, den deutschen Einkommensteuerbescheid 2006 vorzulegen, teilte der Berufungswerber dem Finanzamt mit Schreiben vom 14. Juli 2008 Folgendes mit: Er habe sich im Sinne der Aufforderung vom 19…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…
…der gemäß Art. 10 DBA vorgesehenen Dividendenbesteuerung unterliegt die Zinsenbesteuerung keiner prozentuellen Einschränkung. Zu beachten ist ferner, dass im gegebenen Zusammenhang der deutsche Solidaritätszuschlag eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer (in der Erhebungsform der Kapitalertragsteuer) ist (§ 1 dSolZG). Als solcher fällt der Solidaritätszuschlag gemäß Art. 2 Abs…
…sind (Progressionsvorbehalt, § 32b dEStG (EStG Deutschland)). Über die Berufung wurde erwogen: Ad Berufungspunkt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Gem § 32b dEStG (deutsches EStG) "Progressionsvorbehalt" ist auf das nach § 32a Abs. 1 leg cit ermittelte Einkommen ein besonderer Steuersatz anzuwenden, wenn ein…
…13./14. Monatsgehalt) geringer besteuert. Dies sei beim deutschen Einkommen des Bw. nicht berücksichtigt worden. Es sei zu den etwa 600.000 ATS in Österreich etwa 250.000 ATS deutsches Einkommen addiert worden, obwohl das hochgerechnete Bruttojahreseinkommen in beiden Fällen etwa gleich hoch war. Da…
…eine Besteuerung im Tätigkeitsstaat zu erfolgen habe, sei in seinem Fall nicht anwendbar. Eine Rückforderung der in Deutschland einbehaltenen Lohnsteuer müsse beim deutschen Finanzamt erfolgen. Der Berufungswerber brachte hierauf einen Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde 2. Instanz ein. Er wies darauf hin…
…zeitnahe anzusehen sei. Diese Regelung würde aber keinen Sinn machen, wären lediglich die im Freistellungsbescheid angeführten Zeiträume abzugsbefreit. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw bestreitet nicht, dass sie hinsichtlich der an den deutschen Personalgesteller bezahlten Vergütungen grundsätzlich verpflichtet war, die Abzugsteuer gem. § 99 EStG…
…12. Februar 2008 war die Erblasserin deutsche Staatsbürgerin, hatte jedoch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, ihre Tochter ist in derselben Stadt im Inland wohnhaft. Der Sohn Herr H.F (in der Folge auch Berufungswerber genannt) ist auch deutscher Staatsbürger mit einem Wohnsitz in Deutschland. In…
…seinen ständigen Wohnsitz und sei dort auch beruflich tätig. Er verfüge in Österreich über keinen ständigen Wohnsitz. Außerdem sei er deutscher Staatsbürger, weshalb es gemäß DBA keine Anknüpfung für die Zuordnung der Ansässigkeit in Österreich gäbe. Seine Steuerpflicht in Österreich beschränke sich daher nur auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…teilte mit, dass er nicht mehr Bevollmächtigter der A A. N GmbH ist und dass die deutschen Behörden bezüglich der Betriebsstätte in Deutschland das Rechtsmittel entschieden hätten. Das Rechtsmittel wird nicht weiter bekämpft und somit entfällt die Möglichkeit der steuerfreien Entsendung der Dienstnehmer. Davon ist…
…€ 3.160,25 vorgeschrieben. In der dagegen eingebrachten Berufung wendete die Berufungswerberin ein, seit 1998 in Deutschland ansässig zu sein und dort zu arbeiten, weshalb sie dem deutschen Staat gegenüber steuerpflichtig sei. Zudem habe sie keinen Übergabsvertrag mit F. abgeschlossen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26…
…Bw abgekürzt, ist auf Grund (s)eines inländischen Wohnsitzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er bezog im Streitjahr eine inländische Pension von der Pensionsversicherungsanstalt und eine ausländische Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Bei letzterem Bezug handelt es sich um eine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung, die…
…und inwieweit die vermeintlich verdeckt ausgeschütteten Beträge einzelnen Gesellschaftern zugeflossen seien (vgl. VwGH 22.3.2000, 97/13/0173). Es werde auf ein Urteil des deutschen BFH vom 29.9.1981, 1981 VIII R8/77, hingewiesen, aus dem sich umgelegt auf den vorliegenden Sachverhalt ergebe…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Alois Strasser, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 4 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, mit 4…
…Sachverhalt; sie ist keinesfalls indiziert durch den Umstand, dass die Bw ein deutsches Unternehmen ist: Der gleiche Sachverhalt würde bei Anwendung der angeführten Normen hinsichtlich eines österreichischen Unternehmens als Bw zum selben Ergebnis führen: Das heißt, hätte ein österreichisches Unternehmen als AN die Vertragsanlage übergeben…
In der 1. Stufe des Projektes wurde mit Gesellschaftsvertrag zwischen der Bw. und einer Treuhänderin eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. In der 2. Stufe sollte die Kapitalbeschaffung bei anlagesuchenden Zeichnern stehen, was allein durch die Treuhandkonstruktion erfolgte. Die Beteiligung der Zeichner (=Treugeber) wurde über Treuhandverträge…
…Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz: Bw.) ist deutscher Staatsbürger und hat einen Wohnsitz in Österreich…
…vom 17.1.2006 wurde der Bw. Einkommensteuer von (jeweils) 1.175 € mit der Begründung vorgeschrieben, dass trotz diesbezüglicher Aufforderung "die Ansässigkeitsbescheinigung" des deutschen Finanzamts nicht vorgelegt worden sei. Laut Aktenlage sei der Hauptwohnsitz der Bw. in Österreich (und folglich auch das Besteuerungsrecht für…