…ZollR-DG der zollamtlichen Überwachung entzogen, weshalb für ihn eine Eingangsabgabenschuld (eingeschlossen die Abgabenerhöhung) in der Höhe von insgesamt € 879,64 entstanden sei. Das Hauptzollamt Linz hat seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, das Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz habe im Zuge von…
…im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung dann vorliegen würden, wenn bei überschlägiger Prüfung der Entscheidung aufgrund der vorliegenden Unterlagen und der präsenten Beweismittel neben den für…
…600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 438,94 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Abgabenberechnung die gesamte festgestellt Alkoholmenge, wie in den…
…600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 438,94 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Abgabenberechnung die gesamte festgestellte Alkoholmenge, wie in den…
…600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 438,94 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Abgabenberechnung die gesamte festgestellte Alkoholmenge, wie in den…
…600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 438,94 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Abgabenberechnung die gesamte festgestellte Alkoholmenge, wie in den…
…600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 438,94 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Abgabenberechnung die gesamte festgestellte Alkoholmenge, wie in den…
… 292 ff ZPO zu beurteilen. Gemäß § 292 ZPO würden öffentliche Urkunden "vollen Beweis" dessen begründen, was darin von der Behörde (hier: bn Heimatgemeinde - als für den Bereich der Familienbeihilfe in J gemäß Art. 23 Abs 2 der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik…
…und Privaturkunden ist von der Abgabenbehörde gemäß § 168 BAO nach den darin genannten Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zu beurteilen. Nach § 294 ZPO begründen auf Papier errichtete Privaturkunden, sofern sie von den Ausstellern unterschrieben sind, vollen Beweis dafür, dass die in denselben enthaltenen Erklärungen von den…
…Im Zuge eines abgabenbehördlichen Verfahrens bei der M.GmbH habe diese die Warenlieferungen laut Rechnungen Nr. 412156 und 421709 an dieBw.sowie den Erhalt der Rechnungsbeträge bestritten. Da der begründete Verdacht eines Finanzvergehens vorgelegen sei, sei vom Finanzamt eine Wiederholungsprüfung gemäß § 99 FinStrG angeordnet worden…
…22. Jänner 2008 hat das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf zur StrafNr a ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil im Wesentlichen der begründete Verdacht bestehe, der Bf habe als Mitglied des "B-Club" durch Bestellungen über das Internet a) am 24. November…
…in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise die nach wie vor vielfältigen Unterschiede, die zwischen diesen beiden Formen der Partnerschaft bestehen. Das Eingehen einer Ehe begründet eine umfassende eheliche Lebensgemeinschaft, die nur unter besonderen Voraussetzungen wieder aufgelöst werden kann, und zieht eine Reihe von persönlichen Rechtswirkungen nach sich…
…2003 sowohl von R.F. als auch von G.A. unterfertigt wurde, bestehen keine begründeten Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit. Worin - wie der Bw. meint - ein "laufender Widerspruch in der Erwähnung von Kontaktpersonen oder Informanten" zu erblicken sein sollte, ist nicht ersichtlich. 2.2.2…
…nicht abgeschlossenen anderen Verfahren gestützt hat, ohne die für diese Ablehnung erforderlichen Voraussetzungen des § 28 Nr.4 ZollR-DG ausführlich zu begründen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die auf den zu beurteilenden Fall wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Zollkodex (ZK), des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, (ZollR-DG) sowie…
…das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden…
…sich ins Bild des Tatsachenvorbringens in der Berufung vom 26. August 2009, wo (unter Punkt A) der Bw. ausgeführt und mit logisch nachvollziehbaren Überlegungen begründet habe, dass davon auszugehen sei, dass die Laufleistung des vom Bw. erworbenen Fahrzeugs im Zeitpunkt der Übergabe in Hamburg über…
…659/1994, vorgeschrieben. Zusätzlich erfolgte die Vorschreibung der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG. Begründet wurde die Entscheidung damit, es sei erwiesen, dass der zu 30% an der Firma P. (mit Sitz in der Schweiz) beteiligte Bf., der im verfahrensrelevanten Zeitraum seinen gewöhnlichen oder…
…Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten, sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im…
…Aussetzung der Vollziehung seitens des Zollamtes Wien abgewiesen, mit der Begründung, dass auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht Berufung…
…Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf zur StrafNr. a ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil im Wesentlichen der begründete Verdacht bestehe, der Bf habe als Mitglied des "B-Club" durch Bestellungen über das Internet a) am 9. Dezember 2005 eingangsabgabepflichtige Waren, namentlich 800 Stück …