RIS AI
47 767 Treffer711 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0108-L/13Das Studienangebot im Berufungszeitraum (hier: Wirtschaftsrecht in Linz/im Nahbereich des Familienwohnsitzes) ist für die Beurteilung der Anerkennung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung maßgeblich (objektive Betrachtungsweise). Auch wenn im Vorjahr teilweise eine andere Situation vorhanden war (noch kein diesbezügliches Studienangebot für den Zeitraum 02-09/2008), hat dies keine Auswirkung für das Berufungsjahr (2009). Dies wäre allenfalls ein Wiederaufnahmegrund bzw. eine Maßnahme gemäß § 293c BAO (AbgÄG 2011, BGBl. I 2011/76).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013

…von der Prüfung der Frage, ob eine auswärtige Berufsausbildung dem Grunde nach geboten (zwangsläufig) ist. Dies trifft nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zu, wenn am Wohnort des Steuerpflichtigen oder in dessen Einzugsbereich - unter Berücksichtigung der Talente des Kindes - eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht (vgl. Hofstätter - Reichel…

UFSS RV/0250-S/07Sind die Jusstudien an den Universitäten Linz und Salzburg gleichwertig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…dann zu, wenn am Wohnort des Steuerpflichtigen oder in dessen Einzugsbereich - unter Berücksichtigung der Talente des Kindes - eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht (vgl. Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 34 EStG 1988 Einzelfälle, Tz 1, Stichwort "Auswärtige Berufsausbildung"). Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 9. Juli…

UFSL RV/0719-L/04Für die Beurteilung ob ein Studium gleichwertig ist, sind die "Kernfächer" maßgeblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

…unzweifelhaft der Pauschbetrag für eine auswärtige Berufsausbildung nicht zu. Mit Datum 24. Juli 2004 (eingelangt beim zuständigen Finanzamt am 27. Juli 2004) wurde ein Vorlageantrag betreffend die negativen Berufungsvorentscheidungen der Jahre 1999 bis 2003 eingereicht. Das Studium der Wirtschaftsinformatik in Wien würde sich inhaltlich und…

UFSW RV/2218-W/11Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung an einer englischsprachig geführten Fachhochschule.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…werden, sind aber Lehrinhalte und der Ausbildungsabschluss grundsätzlich gleich, liegt keine Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung vor. Muss allerdings eine Ausbildungsmöglichkeit außerhalb des Nahebereiches deswegen in Anspruch genommen werden, weil ein Zugang im Nahebereich - etwa infolge besonderer Zugangsbeschränkungen oder eines strengen Auswahlverfahrens (vgl VwGH 25. 9…

UFSL RV/0511-L/08Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG - Frage eines gleichartigen Studiums (Betriebswirtschaft - Wirtschaftswissenschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2013

…1988 zu prüfen, ob eine auswärtige Berufsausbildung dem Grunde nach geboten (d.h. zwangsläufig) ist. Dies trifft nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zu, wenn am Wohnort des Steuerpflichtigen oder in dessen Einzugsbereich unter Berücksichtigung der Talente des Kindes - eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht. Nach dem Erkenntnis…

UFSW RV/2648-W/07Pauschaler Freibetrag für ein Studium der Molekularbiologie in London.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.06.2012

…werden, sind aber Lehrinhalte und der Ausbildungsabschluss grundsätzlich gleich, liegt keine Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung vor. Muss allerdings eine Ausbildungsmöglichkeit außerhalb des Nahebereiches deswegen in Anspruch genommen werden, weil ein Zugang im Nahebereich - etwa infolge besonderer Zugangsbeschränkungen oder eines strengen Auswahlverfahrens (vgl VwGH 25. 9…

UFSL RV/0102-L/08Auslandsstudium als Verlängerungstatbestand für die höchstzulässige Studiendauer beim Studium Internationale Betriebswirtschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2009

…Dies wurde auch durch die an der Universität für dieses Studium zuständige Studienprogrammleiterin bestätigt. Auf Grund dieser Feststellungen war das Auslandsstudium geeignet, die für die Gewährung der Familienbeihilfe höchstzulässige Studiendauer zu verlängern. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 17. März 2009

UFSW RV/3047-W/09Diplomlehrgang für Kunsttherapie ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2010Teil 2/2

…noch das Absolvieren aller Module das Diplom eine Garantie darstellt, einem kommenden Berufsgesetz zu genügen. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sind somit aus den oben dargelegten Gründen die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 22…

UFSL RV/0007-L/09Jus-Studium als Umschulungsaufwand (vorweggenommene Werbungskosten) einer Bautechnikerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2010Teil 2/2

…und Kollegen insoweit, wie sie für uns als Bauherrenvertreter für die Abwicklung der Behördenverfahren notwendig sind. Wenn darüber hinaus Beratung bzw. eine Rechtsvertretung notwendig ist, wird ein Rechtsanwalt kontaktiert. ... ." Dass die Berufungswerberin ihr Aufgabengebiet in der derzeitigen Beschäftigung ändern wolle oder werde, hat sie nicht…

UFSL RV/0280-L/06Doppelstudium, Auslandsstudium steht nicht in Zusammenhang mit dem beihilfenanspruchsbegründenden Studium.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2007

…da in diesem Fall der Anspruch bereits mit Ende des Wintersemesters 2004/2005 erloschen wäre. Die "Studienbehinderung" durch den Auslandsaufenthalt hätte in diesem Fall zur Gänze nach Ablauf der anrechenbaren Studienzeit stattgefunden. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 20. März 2007

UFSI RV/0374-I/04Vermeintlich "bessere" Ausbildung vermag auswärtige Berufsausbildung bei gleichartiger Ausbildung im Einzugsbereich nicht zu begründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2006

…Steuerpflichtige die Anerkennung von zusätzlichen Werbungskosten ("AfA für Pentium Prozessor") und zusätzlichen außergewöhnlichen Belastungen (Zahnkronen und auswärtige Berufsausbildung). Nach Durchführung weiterer Ermittlungen gab das Finanzamt der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Mai 2004 teilweise Folge. Die begehrten Pauschbeträge für eine auswärtige Berufsausbildung wurden nicht berücksichtigt…

UFSL RV/1928-L/02Kosten einer kfm. Angestellten eines Industrieanlagen-Unternehmens für den Besuch des Universitätslehrganges für Tourismusmanagement
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…artverwandte Tätigkeiten vor, wenn die Tätigkeiten üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden oder im Wesentlichen gleichgelagerte Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern. Ein Indiz für artverwandte Tätigkeiten könnte etwa die wechselseitige Anrechnung von Ausbildungszeiten sein. Wie dem Lehrplan des viersemestrigen Universitätslehrganges zu entnehmen ist, liegt der Schwerpunkt…

UFSG RV/0189-G/06Studium an der Wirtschaftsuniversität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.02.2007

…nicht zu, wenn am Wohnort des Steuerpflichtigen oder in dessen Einzugsbereich - unter Berücksichtigung der Talente des Kindes - eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht (vgl, Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 34 EStG 1988, Einzelfälle, Tz 1, Stichwort "Auswärtige Berufsausbildung"). Wie der VwGH im Erkenntnis vom 9. Juli 1987…

UFSF RV/0131-F/02Kosten für ein Betriebswirtschaftsstudium an der Fachhochschule der AKAD
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2003

…zur Fortbildung im erlernten oder ausgeübten Beruf hinaus. An dieser Beurteilung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der Berufungswerber im Hauptstudium die Vertiefungsrichtung "Marketing" gewählt hat, denn das Betriebswirtschaftsstudium kann nur als Ganzes einer rechtlichen Beurteilung als Berufsfortbildung oder als Berufsausbildung unterzogen werden …

UFSL RV/0062-L/08Keine Verlängerung der Studienzeit, wenn bei einem Auslandsstudium nur 1 Monat in die reguläre Studienzeit fällt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2009

…vorgesehene Studienzeit gefallen ist, lag eine Studienbehinderung im Sinne der vorstehenden Ausführungen nicht vor. Es kann daher nicht von einer Verlängerung des zweiten Studienabschnittes um ein weiteres Semester ausgegangen werden. Aus den angeführten Gründen war wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 16. November 2009

UFSS RV/0305-S/091. Werbungskosten im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Abs 1 Z 24 EStG 1988 2. Bachelorstudium "Wirtschaftsrecht" an WU Wien gleichwertig mit Bachelorstudium "Recht und Wirtschaft" an Uni Salzburg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2010

…Berufsausbildung dem Grunde nach geboten (zwangsläufig) ist. Dies trifft nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zu, wenn am Wohnort des Steuerpflichtigen oder in dessen Einzugsbereich - unter Berücksichtigung der Talente des Kindes - eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht (vgl Hofstätter - Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 34 Einzelfälle Tz 1 "Auswärtige…

UFSW RV/0167-W/12Außerordentlicher Lehrabschluss als Vorbereitung für Diplomlehrgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…die Lehrabschlussprüfung am 24.6.2011 abgelegt wurde, nicht zu ändern vermag. Der Bw. befand sich daher ab März 2011 nicht mehr in Berufsausbildung, ein Familienbeihilfenanspruch bestand ab diesem Zeitpunkt nicht mehr, es war daher insoweit spruchgemäß zu entscheiden.   Wien, am 23. Jänner 2012

UFSS RV/0748-S/02Leonardo-da-Vinci Programm ist nur fachpraktische Weiterbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2005

…FOR A LEONARDO DA VINCI II TRAINEESHIP") ihrer Tochter vor. Das Finanzamt wies den Antrag um Gewährung der Familienbeihilfe mit angefochtenem Bescheid ab und begründete dies damit, dass das Praktikum in Genua, "Leonardo-Stipendium", keine Berufsausbildung iSd FLAG darstelle. Fristgerecht wurde Berufung erhoben und eingewendet…

UFSL RV/0663-L/03Außerordentliches Studium als Fortbildungskosten eines Lehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006Teil 2/2

…1.020,00 | AfA/Computer und Scanner - lt. Berufungsvorentscheidung | 6.314,00 | Fortbildungskosten/Wien - lt. Berufungsentscheidung (siehe oben - gerundet) | 22.023,00 | Werbungskosten 1997 laut Berufungsentscheidung | 29.357,00 Beilage: 1 Berechnungsblatt (in € und ATS) Linz, am 28…

UFSL RV/2109-L/02Das Architekturstudium an der Kunstuniversität Linz ist mit jenem an der Universität für angewandte Kunst in Wien gleichwertig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…1.500,--) pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Entscheidungswesentlich ist die Klärung der Frage, ob im Einzugsbereich des Wohnortes der Tochter der Berufungswerberin (Neuhofen an der Krems) nun eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht oder nicht. Dabei ist zu klären, ob die Architekturstudien an der Kunstuniversität Linz bzw…