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UFSG RV/0035-G/101.Werbungskosten eines emeritierten Universitätsprofessors mit (geringfügigen) Nebeneinkünften; 2. Kosten eines auswärtigen Zweitstudiums für den volljährigen Sohn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2013

…Württemberg eine Berücksichtigung im Rahmen des § 34 Abs 8 EStG auch aus diesem Grund verwehrt. Einer Prüfung, ob für den Bw überhaupt eine zivilrechtliche Unterhaltspflicht zur Finanzierung der Zweitausbildung des Sohnes bestand, bedurfte es unter diesen Umständen nicht mehr. Beilage: 2 Berechnungsblätter Graz, am 3…

UFSG RV/0011-G/08Kein Abzug von Umschulungskosten für eine Nebentätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011Teil 1/2

…die nicht der Sicherstellung einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage dienen, erscheint der Spielraum für die Berücksichtigung der persönlichen Neigung, so wie bei der Erstausbildung, weiter als bei einer Zweitausbildung, die zum neuen, Existenzsichernden Hauptberuf führen soll. Wenn das Ergreifen oder Nichtergreifen eines bestimmten Zweitberufes nicht von dem…

UFSG RV/0247-G/12Zwei Berufsausbildungen nebeneinander
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau X in XY, vom 11. Jänner 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 5. Jänner 2012, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Dezember 2010 bis 31. Oktober 2011…

UFSG RV/0169-G/11Doppelstudium - Studienzeit aus Hauptstudium ist maßgebend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2011

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dipl. Ing. X in XY, vom 13. September 2010 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 13. August 2010 betreffend eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober 2008 bis…

UFSI RV/0321-I/08Aufwendungen einer Hauptschullehrerin für die Ausbildung zur Tanz- bzw. Fitnesstrainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 6. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…