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UFSL RV/0513-L/03Abweisung eines Ratenansuchens bei mehrmaliger Verletzung von abgabenrechtlichen Offenlegungspflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2003

…KSV), jedoch die abgabenrechtlichen Zahlungs- und Offenlegungspflichten verletzt, dann weist dies auf eine massive Benachteiligung des Abgabengläubigers hin. Im Unterschied zu anderen Gläubigern ist der Fiskus - ähnlich wie die Sozialversicherungsträger - ein Zwangsgläubiger. Solange die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird, fallen Abgaben an (vgl. Fischerlehner, ÖStZ 2002…

UFSW RV/1390-W/08Gemeinschaftskonformität der Eingabengebühr nach § 17a VfGG und der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs 1 GebG für per Telefax weitergeleitete Eingabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, vertreten durch X, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. März 2008 zu ErfNr.xxx betreffend 1) Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG entschieden…

UFSW RV/0236-W/03Pfändung und Überweisung, Einwendungen des Drittschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 12. September 2002 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSK RV/0023-K/02Pfändung und Überweisung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Villach vom 21. März 1997 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…

UFSG RV/0091-G/04Bescheidadressierung im Schuldenregulierungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.03.2007

  Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. Helmut Fetz, Rechtsanwalt, 8700 Leoben, Hauptplatz 11, als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des WT vom 28. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 28. Juli 2003 betreffend Solidarschuld/Schenkungssteuer…