…nur zu erlassen, wenn die Berufungen nicht formell zu erledigen sind. Eine Zurückweisung ist eine Formalerledigung und hat daher Vorrang gegenüber einer materiellrechtlichen Berufungsvorentscheidung und einer Berufungsentscheidung. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Zur Einbringung einer Berufung ist gemäß § 246…
…Gattin des Bw. gerichtet. Somit war nur die Gattin des Bw. und nicht er selbst befugt, gegen diesen Bescheid eine Berufung einzubringen. Die vorliegende Berufung des Bw. war daher mangels Aktivlegitimation zurückzuweisen. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 29. November 2010
…erster Instanz in ihrem jeweiligen Bescheid explizit ausführe, dass als Abgabepflichtiger und damit Antragsteller iSd § 240 Abs 3 BAO die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei und nicht eine Zurückweisung mangels Antragslegitimation ergangen sei. Der Verwaltungsgerichtshof vertrete in ständiger Rechtsprechung, dass die Bezeichnung des Adressaten (gemeint…
…erster Instanz in ihrem jeweiligen Bescheid explizit ausführe, dass als Abgabepflichtiger und damit Antragsteller iSd § 240 Abs 3 BAO die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei und nicht eine Zurückweisung mangels Antragslegitimation ergangen sei. Der Verwaltungsgerichtshof vertrete in ständiger Rechtsprechung, dass die Bezeichnung des Adressaten (gemeint…
…erster Instanz in ihrem jeweiligen Bescheid explizit ausführe, dass als Abgabepflichtiger und damit Antragsteller iSd § 240 Abs 3 BAO die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei und nicht eine Zurückweisung mangels Antragslegitimation ergangen sei. Der Verwaltungsgerichtshof vertrete in ständiger Rechtsprechung, dass die Bezeichnung des Adressaten (gemeint…
…erster Instanz in ihrem jeweiligen Bescheid explizit ausführe, dass als Abgabepflichtiger und damit Antragsteller iSd § 240 Abs 3 BAO die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei und nicht eine Zurückweisung mangels Antragslegitimation ergangen sei. Der Verwaltungsgerichtshof vertrete in ständiger Rechtsprechung, dass die Bezeichnung des Adressaten (gemeint…
…erster Instanz in ihrem jeweiligen Bescheid explizit ausführe, dass als Abgabepflichtiger und damit Antragsteller iSd § 240 Abs 3 BAO die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei und nicht eine Zurückweisung mangels Antragslegitimation ergangen sei. Der Verwaltungsgerichtshof vertrete in ständiger Rechtsprechung, dass die Bezeichnung des Adressaten (gemeint…
…2 BAO bestimmt, dass Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung berechtigen. Sie hat vielmehr dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass die Eingabe nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als…
…April 2010 ausdrücklich an Herrn P gerichtet und ihm gegenüber auch wirksam ergangen. Die Bf. war daher zur Einbringung der Beschwerde nicht befugt und ihre Eingabe mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückzuweisen. Über die Beschwerde des Herrn P wird gesondert entschieden. Aus den genannten Gründen war…
…273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit Eingabe vom 11. Juli 2011 hat die Beschwerdeführerin (Bf.) durch ihren ausgewiesenen Vertreter Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 30. Juni 2011, Zl. 920000…
…durch Mag. Bernhard Berauer, vom 26. Jänner 2011 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (kurz: Bw) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftszweig ist die Vermögensverwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere…
…Verkehrsteuern Wien vom 13. August 2010, ErfNr. betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gerichteter Eingabe vom 16. Dezember 2009 beantragte der Rechtsanwalt Dr.A. unter Beilage einer…
…Verkehrsteuern Wien vom 13. August 2010, ErfNr. betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gerichteter Eingabe vom 16. Dezember 2009 beantragte der Rechtsanwalt Dr.A. unter Beilage einer…
…Verkehrsteuern Wien vom 13. August 2010, ErfNr. betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gerichteter Eingabe vom 16. Dezember 2009 beantragte der Rechtsanwalt Dr.A. unter Beilage einer…
…Verkehrsteuern Wien vom 13. August 2010, ErfNr. betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gerichteter Eingabe vom 16. Dezember 2009 beantragte der Rechtsanwalt Dr.A. unter Beilage einer…
…Verkehrsteuern Wien vom 13. August 2010, ErfNr. betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gerichteter Eingabe vom 16. Dezember 2009 beantragte der Rechtsanwalt Dr.A. unter Beilage einer…
…16. Juni 2010 dazu eingebrachte, als Berufung titulierte, Vorlageantrag, war daher mangels Aktivlegitimation zurückzuweisen. Über die Berufung der X.Y. vom 30 .März 2010 gegen den an sie zu Erfassungsnummer yyy-1, im Rahmen des mit ihren Ehegatten gemäß § 13 Abs.2 GebG bestehenden Gesamtschuldverhältnisses…
…Schriftsatz vom 26. Juli 2010 eingebrachte, als Berufung bezeichnete und als Vorlageantrag zu wertende Anbringen war daher mangels Aktivlegitimation zurückzuweisen. Über den gleichzeitig gestellten Vorlageantrag der Gattin des Bw. wird mit gesondertem Bescheid entschieden. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 24…
…Bw. mit Schriftsatz vom 16. Juni 2010 eingebrachte, als Berufung bezeichnete und als Vorlageantrag zu wertende Anbringen war daher mangels Aktivlegitimation zurückzuweisen. Über der Vorlageantrag der Gattin des Bw. wird mit gesondertem Bescheid entschieden. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 24…
…war daher gem. § 152 Abs. 1 FinStrG auch nur die Bescheidadressatin, die Fa. Y AG, legitimiert. Die Beschwerde des Bf. gegen diesen Bescheid war daher mangels Aktivlegitimation gemäß § 156 Abs.1 und 4 FinStrG zurückzuweisen. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 3. September 2010