Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Herrn J und der Frau P, vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Z., vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GH, Adr, vertreten durch Dkfm. Franz Feiner & Mag. Elisabeth Sandig Wirtschaftstreuhandkommanditgesellschaft, 1190 Wien, Cottageg. 45, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. April 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ERfNr.xxx entschieden: Der…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Michael Kühne und KR Peter Latzel im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des a, vertreten durch Dr. jur. Wolfram Simma, Steuerberater, 6900 Bregenz…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-BankinL, vertreten durch den X-VerbandOÖ., 4021 Linz vom 26. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Mai 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 14. Februar 2001, GZ. 100/52671/99-110, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Die Bf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christian Ransmayr, 4020 Linz, Honauerstraße 2/II, vom 4. Juli 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 9. Juni 2006, Zl. 111, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwälte Petsch, Frosch, Klein, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 11. September 2003, GZ. 100/45127/2001-251, betreffend Festsetzung der Zollschuld gemäß Artikel 202 Abs.1 Buchstabe. a und Abs.3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein des Schriftführers FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des P und der M, Schweiz, vom 8. Februar 2007 gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Hannl + Hofstetter Internationale Spedition, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 16. August 2001, GZ. 500/06452/2001/51, betreffend Zollschuld entschieden: 1. Die ersten beiden Sätze des Spruches des Bescheides des…