UFSZ1W ZRV/0010-Z1W/04Einreihung von Zellkautschukplatten in quadratischer bzw. rechteckiger Form, nicht weiterbearbeitet, beidseitig mit Gewebe beschichtet, in den Zolltarif
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.09.2004 Berufungsentscheidung
Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 1. März 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 30. Jänner 2004, GZ. 100/88026/2004, betreffend Verbindliche Zolltarifentscheidungen entschieden:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungsgründe
I.
Über schriftlichen Antrag der Bf…