…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…Hilfstätigkeit vor. Diese müsse vor Vollendung des 24. Lebensjahres bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland in der Dauer von durchgehend mindestens acht Monaten ausgeübt worden sein. Als derartige Einsatzbereiche seien folgende Tätigkeiten anzusehen: Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung etc…
…24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig keiner der im Gesetz umschriebenen Verlängerungstatbestände erfüllt. Nachdem die Gründe, die…
…Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig eine freiwillige praktische soziale Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland in der Dauer von mindestens acht Monaten ausgeübt wurde. Der Bw erhob innerhalb offener Frist Berufung gegen den angeführten Bescheid, beantragte dessen…
…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…als Haupttätigkeit, d.h. zB 2-Stundeneinsätze in einer Woche reichen nicht, ausgeübt werde. Unter freiwilliger sozialer Hilfstätigkeit verstehe man: "freiwillig": kein Dienst- oder Werkvertragsabschluss mit Vollzeitentlohnung hat vorgelegen (Taschengeld möglich) die Einsatzbereiche einer sozialen Hilfstätigkeit liegen zB in der Wohlfahrtspflege, Behindertenbereich, Altenbereich, Sozialbereich und…
…Abs. 1 lit k betrifft Kinder, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von 8-12 Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…wenn das Kind vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt hat. Aus diesen, für den vorliegenden Fall einzig in Frage…
…Frau A1 steht in keinem arbeitsrechtlichen Dienstverhältnis. Ihr wurden seitens der D für 2002 ein schwankendes Taschengeld i.H.v. 5 und 59 € pro Monat gewährt. Dieses Taschengeld ist eine Leistung der freien Wohlfahrtspflege gem. § 292 Abs. 4 ASVG und kein Einkommen im Sinne…
…Personennotrufes, des Alarm - Monitorings und des Medizinischen AIarm-Monitoring, b) die Erbringung von Fürsorgedienstleistungen mit Hilfe der Telekommunikation bzw. als Telekommunikationsdienstleistungen auf dem Gebiet der Gesundheitspflege sowie der Wohlfahrtspflege als menschliche, soziale und gesundheitliche Hilfestellung und zur Förderung von Maßnahmen der Wiederherstellung der Gesundheit, der…
…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…● vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig eine freiwillige praktische soziale Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland in der Dauer von mindestens acht Monaten ausgeübt wurde. Eine Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist nicht möglich…
…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …
…45,00, gemäß Art. 65 bei Sendungen für staatliche oder von den zuständigen Behörden zugelassenen Organisationen der Wohlfahrtspflege oder aber gemäß den Art 87 und 90 bei Geschenken im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen oder an Staatsoberhäupter vor. Eine Befreiung von Eingangsabgaben von Waren für Sportvereine, wenn…
…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …