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UFSG RV/0431-G/13Freiwilliges soziales Jahr: Voraussetzungen für Beihilfengewährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSW RV/3283-W/11Freiwillige praktische Hilfstätigkeit iSd § 2 Abs 1 lit k FLAG 1967 im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…Hilfstätigkeit vor. Diese müsse vor Vollendung des 24. Lebensjahres bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland in der Dauer von durchgehend mindestens acht Monaten ausgeübt worden sein. Als derartige Einsatzbereiche seien folgende Tätigkeiten anzusehen: Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung etc…

UFSS RV/0425-S/13Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig keiner der im Gesetz umschriebenen Verlängerungstatbestände erfüllt. Nachdem die Gründe, die…

UFSW RV/1180-W/13Beihilfenanspruch bei zweijährigem Masterstudium, das nach Vollendung des 19.Lebensjahres begonnen wurde;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2013

…Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig eine freiwillige praktische soziale Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland in der Dauer von mindestens acht Monaten ausgeübt wurde. Der Bw erhob innerhalb offener Frist Berufung gegen den angeführten Bescheid, beantragte dessen…

UFSG RV/0094-G/13Keine Familienbeihilfe über 24
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSW RV/2325-W/12Verlängerungstatbestand bei freiwilligem ökologischen Jahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

…als Haupttätigkeit, d.h. zB 2-Stundeneinsätze in einer Woche reichen nicht, ausgeübt werde. Unter freiwilliger sozialer Hilfstätigkeit verstehe man: "freiwillig": kein Dienst- oder Werkvertragsabschluss mit Vollzeitentlohnung hat vorgelegen (Taschengeld möglich) die Einsatzbereiche einer sozialen Hilfstätigkeit liegen zB in der Wohlfahrtspflege, Behindertenbereich, Altenbereich, Sozialbereich und…

UFSS RV/0216-S/12Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres; Ableistung eines freiwilligen Sozialjahres; Verlängerungstatbestand?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2012

…Abs. 1 lit k betrifft Kinder, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von 8-12 Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSI RV/0214-I/11Keine Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe bei freiwilligem Sozialeinsatz in einem Drittstaat und während des Studiums absolvierter Tätigkeit in einer inländischen Unterstützungseinrichtung für StudentInnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…wenn das Kind vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt hat. Aus diesen, für den vorliegenden Fall einzig in Frage…

UFSW RV/0153-W/06Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2006

…Frau A1 steht in keinem arbeitsrechtlichen Dienstverhältnis. Ihr wurden seitens der D für 2002 ein schwankendes Taschengeld i.H.v. 5 und 59 € pro Monat gewährt. Dieses Taschengeld ist eine Leistung der freien Wohlfahrtspflege gem. § 292 Abs. 4 ASVG und kein Einkommen im Sinne…

UFSG RV/0257-G/02Gemeinnützigkeit einer GmbH, Mängel im Gesellschaftsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2003

…Personennotrufes, des Alarm - Monitorings und des Medizinischen AIarm-Monitoring, b) die Erbringung von Fürsorgedienstleistungen mit Hilfe der Telekommunikation bzw. als Telekommunikationsdienstleistungen auf dem Gebiet der Gesundheitspflege sowie der Wohlfahrtspflege als menschliche, soziale und gesundheitliche Hilfestellung und zur Förderung von Maßnahmen der Wiederherstellung der Gesundheit, der…

UFSG RV/0812-G/12Verfassungswidrigkeit des § 26 Abs. 1 und 4 FLAG - gutgläubiger Verbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSW RV/1089-W/13Herabsetzung der Altersgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSG RV/0534-G/12Familienbeihilfe nur für die Zeit zwischen Beendigung der SCHULausbildung und Beginn einer weiteren Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSS RV/0116-S/12Familienbeihilfenanspruch bis zum 25. Lebensjahr? Bachelorstudium und Masterstudium stellen jeweils ein eigenständiges Studium dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…● vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig eine freiwillige praktische soziale Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland in der Dauer von mindestens acht Monaten ausgeübt wurde. Eine Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist nicht möglich…

UFSL RV/0024-L/12Bachelorstudium - kein Anspruch über das 24. Lebensjahr hinaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSG RV/0601-G/12Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSG RV/0457-G/12Berufsausbildung nach Ende des Präsenzdienstes (nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSL RV/0737-L/11Wechsel eines Unterrichtsfaches bei einem Lehramtsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …

UFSZ3K ZRV/0199-Z3K/10Erstattung von Eingangsabgaben im Falle der unentgeltlichen Einfuhr von Anstecknadeln für einen Sportverein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.02.2013

…45,00, gemäß Art. 65 bei Sendungen für staatliche oder von den zuständigen Behörden zugelassenen Organisationen der Wohlfahrtspflege oder aber gemäß den Art 87 und 90 bei Geschenken im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen oder an Staatsoberhäupter vor. Eine Befreiung von Eingangsabgaben von Waren für Sportvereine, wenn…

UFSG RV/0679-G/12Familienbeihilfe über 24
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2013

…die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in …