…die nach dem 30. Juni 1987 verwirklicht werden, nicht mehr anzuwenden. Von dieser Bestimmung bleiben jedoch nach dem dritten Satz dieser Gesetzesstelle die auf völkerrechtlichen Verträgen beruhenden sowie internationalen Organisationen eingeräumten grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen unberührt. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. 1966/66. enthält ua…
…Mitglieder des technischen Personals von Botschaften ausgestellt würde), er sei in Österreich ansässig und falle daher nicht unter Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention. Das Besteuerungsrecht sei auch nicht durch das DBA-USA (Art. 19) eingeschränkt, weshalb die Einkünfte grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig seien…
…der diplomatischen Beziehungen. Vorrangige Aufgabe von diplomatischen Vertretungsbehörden ist die Vertretung der Interessen des Entsendestaates beim Empfangsstaat (vgl. Art. 3 Abs. 1 der Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBI.Nr. 66/1966). Aus diesem Grund sind einerseits die Rechte und Pflichten von diplomatischem Personal beschränkt, andererseits die…
…auf den Staat beschränkt ist , wo sie akkreditiert ist, dem sogenannten Empfangsstaat (Art. 36 und 37 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl.Nr66/1966). Bei der Einreise ins Zollgebiet war daher die Bw. so zu behandeln wie jeder andere Reisende. Die hier jetzt zur Anwendung kommenden und…
…Berufungswerberin Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge von November 2008 bis März 2009 ausbezahlt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden diese Beträge als zu Unrecht bezogen zurückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, die zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder hätten gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966…