UFSS RV/0615-S/07Ist ein Rechtstreit über die Höhe des Kaufpreises wegen Schwarzgeldzahlungen anhängig, muss nicht das Ergebnis des Gerichtsverfahrens abgewartet werden, sondern es kann gleich mit der Wiederaufnahme des Verfahrens vorgegangen werden und die Vertragssituation aus eigener Anschauung beurteilt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007 …Abgabenbehörde I. Instanz hat zurecht auf §
114f BAO verwiesen und ausgeführt, dass die Abgabenbehörden darauf zu
achten haben, dass alle Abgabepflichtigen gleichmäßig und
rechtsrichtig erfasst werden.
3.) Zivilgerichtliches
Verfahren und Vorfragentatbestand:
Nach § 116 BAO sind die Abgabenbehörden, sofern
die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, berechtigt, im…