…in Höhe von 10% des jährlichen Gewinnes, nach Abzug des Vorwegbezuges des Geschäftsherrn, vereinbart. Zunächst ist festzuhalten, dass die gewählte Vorsorgemethode - Vorbehaltszusammen-schluss kombiniert mit Gewinnvorab - iSd § 24 (2) UmgrStG nicht vorgesehen ist. Außerdem wurde in den Verträgen § 9 Ziff. 3 (Seite 8) folgendes vereinbart…
…nach Ansicht der Finanzverwaltung zulässigen (gesetzlich nicht vorgesehenen) "Alternativmethode" Gebrauch gemacht wird und die "rechnerischen Ergebnisse des doppelten Wechsels der Gewinnermittlungsart" - wie dies im vorliegenden Fall erfolgt ist - "in eine dem § 29 Abs. 1 UmgrStG entsprechende Vorsorgemethode eingekleidet werden" (vgl. Rz 1581 UmgrStR, Variante 2)…
…gern. Art IV UmGrStG ist anzumerken, dass aufgrund der vorgelegten Unterlagen ein Buchwertzusammenschluss anzunehmen ist, eine Vorsorgemethode zur Vermeidung der Verschiebung von stillen Reserven ist nicht vertraglich geregelt. Der Verkehrswert des Unternehmens zum Zusammenschlussstichtag besteht aus dem Stammkapital. Stille Reserven zum Umgründungsstichtag sind nicht anzunehmen…