…erlassene Erledigungen unwiderleglich das Vorliegen der Genehmigung des zuständigen Organs. Für den Bereich des typischerweise mit Massenverfahren konfrontierten Abgabenrechts stellt sich somit die einfachgesetzliche Rechtslage so dar, dass eine auf dem in § 96 letzter Satz BAO genannten Weg ergehende Erledigung von einer Genehmigung des Leiters…
…wird wegen Vorliegens eines Nichtbescheides als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Begründung Am 11.6.2008 erging von der Zollstelle Freilager Wien an das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz die Mitteilung, dass bei einer Containersendung von 2.500 Stk. Bohrhämmern aus China der Verdacht einer Deklarierung…
…Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 16.3.2005, Gl 226/09816/2004-2 (betreffend Aussetzung der Einhebung) wird wegen Vorliegens eines Nichtbescheides als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Im Jahr 2004 wurden durch das Zollamt (vormals: Hauptzollamt) Wien bzw. das Zollamt X. Abgabenverfahren gegen den Masseverwalter…
…vom 7.05.2008 kann keine taugliche Grundlage für eine Bescheidänderung gesehen werden, weil lediglich festgestellt wird, dass dem "Feststellungsbescheid" vom 10.02.1997 (wegen unrichtiger Adressierung) keine Bescheidqualität zukommt, demnach ein so genannter Nichtbescheid vorliegt. Dies stellt jedoch weder die Erlassung eines Grundlagenbescheides dar…
…beantwortet: Im Vorhalt vom 1. April 2008 habe der UFS mitgeteilt, er gehe davon aus, dass bereits im Juni 2006 Kenntnis über das Vorliegen eines Nichtbescheides bestanden habe. Diesbezüglich sei auszuführen, dass zu diesem Zeitpunkt lediglich die Tatsache bekannt gewesen sei, dass im Feststellungsbescheid vom…
…Bescheid folgende Aussage: "Die von Ihnen zitierte Rechtsansicht des BMF sagt aus, dass das Vorliegen eines Nichtbescheides eine neu hervorgekommene Tatsache ist." Mit Schriftsatz vom 15.09.2008 beruft der Bw gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend Wiederaufnahme und führt ins Treffen, dass keine Verjährung eingetreten sei…
…verstorbenen - Adressaten aufweist - als Nichtbescheid gilt, ist steuerlich unbestritten und wurde von der Literatur und Judikatur in eindeutiger Weise festgehalten (s z.B. Kotschnigg UFSaktuell 05, 300 und SWK 06, S 672). Über das Vorliegen eines Nichtbescheides und damit einer ungültigen Tangente bei der Einkommensteuer…
…der neuen Tatsache enthält der angefochtene Bescheid folgende Aussage: "Die von Ihnen zitierte Rechtsansicht des BMF sagt aus, dass das Vorliegen eines Nichtbescheides eine neu hervorgekommene Tatsache ist." Mit Schriftsatz vom 13. November beruft der Bw gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend Wiederaufnahme und führt ins Treffen…
…einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17. April 1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 erkläre den Grundlagenbescheid 1989 vom 10. Februar 1997 mangels gültiger Bescheidadressaten zu einem Nichtbescheid und weise die Berufung als unzulässig zurück. Aufgrund der oben erwähnten Nichtbescheide…
…als Nichtbescheid gilt, ist steuerlich unbestritten und wurde von der Literatur und Judikatur in eindeutiger Weise immer wieder festgehalten (s zB Kotschnigg UFSaktuell 05, 300 und SWK 06, 5 672). Über das Vorliegen eines Nichtbescheides und damit einer ungültigen Tangente bei der Einkommensteuer konnte es…
…einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.4.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997-mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid/ Einkommensteuerbescheid 1989: Auf Grund vorhin erwähnter Nichtbescheide…
…Finanzverwaltung zur Steuernummer xxx/xxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.04.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den 6/7/15 Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als…
…xxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.04.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid/ Einkommensteuerbescheid 1989 Aufgrund vorhin erwähnter Nichtbescheide…
…Finanzverwaltung zur Steuernummer xxx/xxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.04.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den 6/7/15 Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als…
…2008 erlassenen Schriftstückes wiederholt wurde, dass es sich beim Bescheid bezüglich der Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO 1989 vom 10.02.1997 um einen "Nichtbescheid" gehandelt habe. Dieser neuerliche Ausspruch wurde zusätzlich mit dem Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 4 BAO versehen…
…habe die Finanzverwaltung zur Steuernummer XXX einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17. April 1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 erkläre den Grundlagenbescheid 1989 vom 10. Februar 1997 - mangels eines gültigen Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weise die Berufung als…
…der Erledigung einer Berufung abhängig gewesen sei, habe gemäß § 209a BAO keine Verjährung eintreten können. Jede andere Auslegung der §§ 295 bzw. 209a BAO sei denkunmöglich, denn es könne nicht sein, dass auf Grund von Fehlern, die die Finanzverwaltung zu vertreten habe (nämlich Erlassung von Nichtbescheiden)…
…GZ BMF-010103-0042-VI/2005) sage aus, dass das Vorliegen eines Nichtbescheides eine neu hervorgekommene Tatsache sei. Gemäß § 303 Abs. 2 BAO sei der Antrag binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis…
…gewesen, eventuelle Fristen einzuhalten. Da erst der VwGH den Nichtbescheid festgestellt habe, würde ihn auch interessieren, wann die Frist des § 309 BAO zu laufen begonnen habe. Weiters sei anzunehmen, dass auch das Finanzamt vom Vorliegen eines Nichtbescheides gewusst habe, dieses habe aber den Einkommensteuerbescheid entgegen …
…Der vom FA Gänserndorf erlassene Feststellungsbescheid sei ein Nichtbescheid, da es mangels Vorliegens neuer Tatsachen oder Beweismitteln zu Unrecht zu einer Wiederaufnahme des entsprechenden Feststellungsverfahrens gekommen sei. Gegen diese Wiederaufnahme sei fristgerecht berufen worden und im Fall einer Stattgabe der Berufung trete das Verfahren in…