RIS AI
47 767 Treffer800 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0359-W/11Zurückweisung eines Vorlageantrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2013

…Abs. 2 BAO kann gegen einen solchen Bescheid, der wie eine Entscheidung über die Berufung wirkt (Berufungsvorentscheidung) innerhalb eines Monats der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag) gestellt werden. Für die Fristberechnung gelten die Bestimmungen des § 108 BAO, so…

UFSW RV/2686-W/12Zurückweisung des Vorlageantrages, weil Berufungsvorentscheidung (BVE) nicht rechtswirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.07.2013

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag des Dr. Name, Rechtsanwalt, als Masseverwalter der Gesellschaft. Adresse, vom 20. April 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 31. August 2011 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…

UFSS RV/0263-S/11Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…dort zitierte Judikatur und Literatur). Im gegenständlichen Fall ist mangels Bekanntgabe an die richtigen Bescheidadressaten, nämlich Frau MM und Herr BB , über die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2000 bis 2002 noch keine Berufungsvorentscheidung ergangen. Der Vorlageantrag vom 28. April 2011 war daher zurückzuweisen.   Salzburg…

UFSW RV/2810-W/08Zurückweisung eines Vorlageantrages als unzulässig, weil die Berufungsvorentscheidung dem Zustellungsbevollmächtigten weder zugestellt worden, noch tatsächlich zugekommen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag des Bw., vertreten durch Dfkm Werner Gossar, 1190 Wien, Weimarer Strasse 93, vom 14 .August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30 .Juli 2008 betreffend die Berufung gegen den Bescheid des…

UFSW RV/1613-W/12Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2012

…1050 Wien, Schönbrunnerstraße 26/3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder S. und Wi. ab November 2010 entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 BAO i.V.m. § 276 Abs…

UFSW RV/3533-W/11Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. November 2011, ErfNr. betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages vom 21. November 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. Juli 2011 setzte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (FAGVG) gegenüber der Vertreterin des Bw.…

UFSG RV/0687-G/11Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2012

…nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nach § 276 Abs. 4 BAO ist diese Bestimmung über die Zurückweisung auch für Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Liegen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung vor, so darf eine Sachentscheidung zufolge dieser formellen Hindernisse nicht ergehen. Die Abgabebehörde hat die Zurückweisung mit Bescheid auszusprechen…

UFSL RV/0609-L/11Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages nach Ersatzzustellung der Berufungsvorentscheidung an eine Mitbewohnerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

…vom 4. April 2011 gegen den Bescheid des XY vom 2. März 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) hinsichtlich Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerber (in der Folge…

UFSW RV/0988-W/12Zurückweisung eines Vorlageantrages, der per E-Mail eingebracht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2012

…vom 11. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 12. September 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Vom Berufungswerber wurde mit Bescheid vom 7. Juli…

UFSS RV/0623-S/11Zurückweisung eines Vorlageantrages im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…30. September 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land je vom 21. April 2010 betreffend die Festsetzung von Säumniszuschlägen entschieden: Der Vorlageantrag vom 6. Okotber 2011 wird insoweit er die Säumniszuschläge für 2005 bis 2008 betrifft als unzulässig zurückgewiesen. Die Berufungsvorentscheidung vom 25. Juli…

UFSS RV/0345-S/11Zurückweisung des Vorlageantrages, weil BVE nicht rechtswirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.11.2011

…2006/15/0371; Ritz, BAO4, § 273 Tz 24, § 276 Tz 26). Im konkreten Fall ist mangels Bekanntgabe an den richtigen Bescheidadressaten (siehe oben) über die streitgegenständlichen Berufungen noch keine Berufungsvorentscheidung ergangen. Die Vorlageanträge vom 15.6.2011 waren daher zurückzuweisen. Salzburg, am 15. November 2011

UFSW RV/0889-W/11Zur Stellung eines Vorlageantrages ist die Person befugt, an welche die Berufungsvorentscheidung ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2011

…gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21. Februar 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufung gegen den an Herrn H.F. ergangenen Grunderwerbsteuerbescheid wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern…

UFSS RV/0331-S/10Zurückweisung eines Vorlageantrages wegen Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…vertreten durch N, vom 8. Februar 2007 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Februar 2006 wurde beim Berufungswerber eine Nachschau (§ 144 BAO) betreffend Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischen Kennzeichen in Österreich…

UFSK RV/0564-K/07Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.02.2011

…Sachverhalt zugrunde gelegt: Im Rahmen des Einbringungsverfahrens wird der Berufungswerber (Bw) nach ausgewiesener Aktenlage abgabenrechtlich von der Steuerberaterin Mag. PB seit 24.08.1995 vertreten. Infolge verspäteter Einbringung des Vorlageantrages betreffend die Berufung gegen den Haftungsbescheid vom 14. April 2006, beantragte die Vertretung am 9…

UFSI RV/0854-I/10Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…RA.X, vom 13. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. August 2009 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.   Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegenüber dem Bescheidempfänger R.Z. den…

UFSI RV/0853-I/10Zurückweisung eines nicht zulässigen Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…vom 13. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. August 2009 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. . Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegenüber dem Bescheidempfänger H.Z. den Grunderwerbsteuerbescheid vom 16…

UFSI RV/0852-I/10Zurückweisung eines nicht zulässigen Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…vom 13. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. August 2009 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegenüber dem Bescheidempfänger A.Z. den Grunderwerbsteuerbescheid vom 16…

UFSI RV/0527-I/10Zurückweisung eines verspäteten Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

…vertreten durch Finanzanwalt, vom 22. April 2010 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für Dezember 2009 beschlossen: Der Vorlageantrag vom 2. August 2010 wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber betreibt einen Eigenhandel mit Fahrzeugen. Die Umsatz…

UFSW RV/3609-W/10Zurückweisung eines Vorlageantrages mangels Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.11.2010

…Mai 2010 zu Erfassungsnummer yyy als unbegründet ab. Aufgrund der genannten Berufungsvorentscheidung stellten X.Y. und ihr Ehegatte mit Schriftsatz vom 16. Juni 2010 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über diesen Vorlageantrag wurde erwogen: Gemäß § 289 BAO, (Bundesabgabenordnung)…

UFSW RV/3586-W/10Zurückweisung eines Vorlageantrages mangels Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2010

…§ 86a Abs. 1) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären bzw. an die Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuverweisen ist. Auf Vorlageanträge ist gemäß § 276 Abs. 4 zweiter Satz u.a. § 273 Abs. 1 BAO sinngemäß anzuwenden. Eine Berufung ist nach § 273 Abs. 1 BAO…