…wurde unter Verwendung des Formulars ZS-RD1 gestellt, das sich in der Überschrift nur auf das österreichische Doppelbesteuerungsabkommen bezieht. Dass die Bw in der BRD ansässig ist, wurde vom deutschen Finanzamt im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens bestätigt. In einem Beiblatt A zu diesem Vordruck wurde angegeben…
…die im anderen Vertragsstaat im Sinne der Abkommensbestimmungen ansässig ist. Der Ansässigkeitsnachweis konnte durch Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung, zB im Verhältnis zu Großbritannien durch Vorlage des international abgestimmten Formblattes ZS GB1 erbracht werden (vgl. Abs. 4 und 5 des genannten Erlasses). Aufgrund zahlreicher Umgehungsgestaltungen im…
…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…
…machen. § 2 (1) Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grundes nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. (2) [Vergütung unter 10.000 Euro] § 3…