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8 Treffer1557 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0198-S/06Berufung wegen beantragter Rückzahlung von Kapitalertragsteuer gem. § 94a EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2007

…wurde unter Verwendung des Formulars ZS-RD1 gestellt, das sich in der Überschrift nur auf das österreichische Doppelbesteuerungsabkommen bezieht. Dass die Bw in der BRD ansässig ist, wurde vom deutschen Finanzamt im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens bestätigt. In einem Beiblatt A zu diesem Vordruck wurde angegeben…

UFSF RV/0078-F/08Reduzierung der Abzugssteuer bei Arbeitskräftegestellung im Ermessensweg auf Basis der (geschätzten) Nettovergütung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009Teil 1/2

…die im anderen Vertragsstaat im Sinne der Abkommensbestimmungen ansässig ist. Der Ansässigkeitsnachweis konnte durch Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung, zB im Verhältnis zu Großbritannien durch Vorlage des international abgestimmten Formblattes ZS GB1 erbracht werden (vgl. Abs. 4 und 5 des genannten Erlasses). Aufgrund zahlreicher Umgehungsgestaltungen im…

UFSS RV/0379-S/06Keine NOVA-Pflicht gemäß § 1 Z 3 NOVAG 1991 im Jahr der erstmaligen Zulassung im Inland (März 2002), wenn das Beweisverfahren ergibt, dass den Händler die Verpflichtung zur Entrichtung der NOVA gemäß § 1 Abs. 1 NOVAG 1991 im Jahr der Lieferung trifft (März 2001).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008Teil 3/4

…Änderung 30. April 2006) ist zu entnehmen, dass die Vordrucke für die Fahrzeugbriefe vom Kraftfahrt- Bundesamt ausgegeben werden. Es wird daher höflichst gebeten, beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Vordruck eines Fahrzeugbriefes (wenn möglich) für die Automarke Ferrari, welcher eindeutig als "Muster-Fahrzeugbrief" erkennbar sein soll, anzufordern…

UFSW RV/2142-W/12Ausstellung eines Befreiungsbescheides nach § 5 Abs. 3 DBA-Entlastungsverordnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.01.2013

…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…

UFSW RV/4080-W/08Kapitalertragsteuerhaftungsbescheide iZm Dividendenzahlungen an die Schweizer Muttergesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2010

…machen. § 2 (1) Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grundes nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. (2) [Vergütung unter 10.000 Euro] § 3…

UFSZ2L ZRV/0137-Z2L/11Berufung gegen eine Zahlungsbestätigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.01.2012

…Rechtswirkung für eine oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Personen hätte geregelt werden sollen. Der Umstand, dass auf der Rückseite des Vordrucks neben anderen Angaben und Hinweisen auch eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden ist, kann ebenso wenig zu einer Beurteilung als Entscheidung im Sinne des Art. 4 Nr…

UFSZ2L ZRV/0181-Z2L/11Verwendung eines in der Schweiz auf eine Person mit gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union zugelassenen Beförderungsmittels im Zollgebiet der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)16.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Johann Kraler und HR Dr. Doris Schitter über den als Rechtsbehelf der Beschwerde zu wertenden Vorlageantrag des Bf, vertreten durch E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH…

UFSL RV/0097-L/051. Familienheimfahrten eines im Inland tätigen Arbeiters nach Bosnien-Herzegowina 2. Miet- bzw. Betriebskostenaufwendungen für Firmenunterkunft 3. außergewöhnliche Belastung für ein in Bosnien-Herzegowina lebendes minderjähriges Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S.Z., Arbeiter, vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen-Wels betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 2002 entschieden: Den Berufungen wird Folge…