Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Dr. Elmar Kresbach LL. M., Rechtsanwalt, 1010 Wien, Schottengasse 4/4/29, vom 29. Oktober 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z. vom 27. September 2010, Zl. nnnnnn, betreffend Aussetzung der Vollziehung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des P.W., W., vom 11. November 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Flughafen Wien vom 9. November 2005, Zl. 206/10080/2005-2, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Rudolf Mayer, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Universitätsstrasse 8/2, vom 18. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 5. Dezember 2007, Zl. 100000/90.479/2007-AFA/HD-164, betreffend Aussetzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Dr. Elmar Kresbach LL. M., Rechtsanwalt, 1010 Wien, Schottengasse 4/4/29, vom 25. Oktober 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z. vom 27. September 2010, Zahl xxxxxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rainer Pidun und Julia Rasemann, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 07. Mai 1998, GZ. 100/41015/2/98, betreffend Rechtsbehelfsverzicht, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Held, Berdnik, Astner & Partner, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Graz vom 19. November 2003, GZ. 700/22287/2003, betreffend die Zurückweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte Kommanditpartnerschaft, 1010 Wien, Bäckerstraße 1/3/13, vom 27. Juli 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 30. Juni 2000, Zl. 100/41278/2000-115, betreffend Aussetzung der Vollziehung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Achim Maurer, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 11. Juli1997, GZ. 100/46063/97-4, betreffend Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 244 Zollkodex (ZK), i.V.m. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO), entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 28. Jänner 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Mag. Waldl, vom 21. Dezember 1999, Zl. , betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK 1999 entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 24. November 1999, GZ. 100/61272/99-2, betreffend Aussetzung der Vollziehung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
Uneinbringlichkeit gesprochen werden. Erst die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder die Minderung des Entgelts auf Grund eines Gerichtsurteils oder Vergleiches usw. stellen echte Fälle von Uneinbringlichkeit dar. Im Zweifel ist ein Nachweis der Uneinbringlichkeiteiner Forderung abzuverlangen (§ 16 (3) Z 1 UStG 1994). Unbestritten ist, dass mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der P.., K., vertreten durch Kosch & Partner, Rechtsanwaltskanzlei, 1011 Wien, Bäckerstraße 1, vom 24. September 1997 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. September 1997, Zl. 100/69433/96-13, betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Frau Bf., vertreten durch RAKG, vom 29. September 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 27. August 2008, Zl. zzz, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch RAKG, vom 29. September 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 27. August 2008, Zl. zZz, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 5. März 2000, GZ. 610/04909/7/1996, betreffend Aussetzung der Vollziehung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Herrn Bf., vertreten durch RAKG, vom 29. September 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 27. August 2008, Zl. zzz, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., vertreten durch B.,vom 8. Mai 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 31. März 2006, Zl. a., betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. April 1996, GZ. 100/RMII/51776/96, betreffend Abweisung eines Antrages auf Eingangsabgabenbefreiung für ein motorgetriebenes Beförderungsmittel als Übersiedlungsgut gemäß Art. 184 Zollkodex, (ZK), i.V.m…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Hirtzberger Sacha Katzensteiner Rechtsanwälte GmbH, 3500 Krems/Donau, Gartenaugasse 3, vom 27. Februar 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 21. Jänner 2004, Zl. 610/00000/11/1997, betreffend Rückforderung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vom 15. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 20. Jänner 2011, Zahl xxxxxx/08840/38/2010, betreffend Aufschiebung der Exekution gemäß § 18 AbgEO entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…