… 45 Abs. 3 EStG 1988 erst für das am 15.Mai 2002 fällig werdende zweite Vorauszahlungsviertel vorzunehmen. Auf der Grundlage der zitierten gesetzlichen Bestimmungen wurde somit zum Fälligkeitstag 15.Mai 2002 ein so genanntes Ausgleichsviertel in Höhe von € 49.708,00 berechnet . Zugleich mit…
…Juli 2007). Die für das Jahr 2006 geleisteten Vorauszahlungen seien bereits im Erstbescheid vom 15. Jänner 2007 gutgeschrieben, gemeinsam mit der Gutschrift mit dem fälligen Vorauszahlungsviertel 10-12/2006 verrechnet, und der Rest am 17. Jänner [2007] rückgezahlt worden. Die Neuberechnung auf Grund der Übermittlung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2003 und Folgejahre vom 6. November 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Da die Verordnung - ebenso wie das StudienförderungsG 1992 - auf den Wohnort bzw. den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt (auch die Verordnungen zum StudienförderungsG 1992 gehen von standardisierten Werten aus), ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend, sondern die tatsächliche Fahrzeit zwischen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Dr.NN, geboren am GebDat, öAdresse, vertreten durch CONTAX Wirtschaftstreuhand GmbH, 1010 Wien, Seilerstätte 16/2, vom 11. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 2. Dezember 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 sowie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw., Adresse1, vertreten durch die NIKA Wirtschafts- und Steuerberatungsges.m.b.H., 5020 Salzburg, Fürstenallee 54…
4.334,63 € | 2024 | 4.488,48 € | 2010 | 3.725,90 € | 2015 | 7.716,29 € | 2020 | 4.364,97 € | 2025 | 4.519,90 € | 2011 | 6.565,97…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DC, vom 16. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 7. August 2007 betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt…