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UFSW RV/2812-W/07Gemeinnützigkeit eines auf dem Gebiet ayurvedischer Gesundheitslehre tätigen Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2010

…Volksbildungsvereinen veranstalten Kursen gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit seien, begründet allerdings nicht, warum diese Befreiungsbestimmung auf die von ihm getätigten Umsätze anwendbar wäre. Der vorliegende Sachverhalt bietet jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tätigkeit des Bw jener eines Volksbildungsvereins…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…Vereine, die lediglich einzelne Fähigkeiten vermitteln (Tanzen, Maschinschreiben und dgl.) oder spezielle Adressaten haben, seien keine Volksbildungsvereine. Weiters ist die Befreiung davon abhängig, dass die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. In seiner Berufung führt der Verein aus, sowohl Satzung als auch die…

UFSG RV/0621-G/05Umsätze von Privatlehrern - Leistungsempfänger ist keine Schule bzw. Bildungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…12.2003, 99/13/0070; 25.2.2004, 2003/13/0117). Die noch im Betriebsprüfungsbericht erwähnte Steuerbefreiung für Umsätze aus den von Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher, unterrichtender oder belehrenden Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden, wird in…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 2/2

…12.2003, 99/13/0070, 25.2.2004, 2003/13/0117). Die noch im Betriebsprüfungsbericht erwähnte Steuerbefreiung für Umsätze aus den von Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher, unterrichtender oder belehrenden Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden, wird in…

UFSW RV/0350-W/02Repräsentationsaufwendungen, verdeckte Ausschüttungen, Anrechnung inländischer Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2003

…Niederschrift). 7. Übernahme von Kurskosten: Die im Jahr 1993 von der Bw. getragenen Kosten einer Hörerkarte des Wiener Volksbildungsvereines für Y.G. in Höhe von S 2.100,00 (€ 152,61) seien als verdeckte Ausschüttung zu beurteilen und der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen (Tz. 30…