…Volksbildungsvereinen veranstalten Kursen gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit seien, begründet allerdings nicht, warum diese Befreiungsbestimmung auf die von ihm getätigten Umsätze anwendbar wäre. Der vorliegende Sachverhalt bietet jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tätigkeit des Bw jener eines Volksbildungsvereins…
…Vereine, die lediglich einzelne Fähigkeiten vermitteln (Tanzen, Maschinschreiben und dgl.) oder spezielle Adressaten haben, seien keine Volksbildungsvereine. Weiters ist die Befreiung davon abhängig, dass die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. In seiner Berufung führt der Verein aus, sowohl Satzung als auch die…
…12.2003, 99/13/0070; 25.2.2004, 2003/13/0117). Die noch im Betriebsprüfungsbericht erwähnte Steuerbefreiung für Umsätze aus den von Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher, unterrichtender oder belehrenden Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden, wird in…
…12.2003, 99/13/0070, 25.2.2004, 2003/13/0117). Die noch im Betriebsprüfungsbericht erwähnte Steuerbefreiung für Umsätze aus den von Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher, unterrichtender oder belehrenden Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden, wird in…
…Niederschrift). 7. Übernahme von Kurskosten: Die im Jahr 1993 von der Bw. getragenen Kosten einer Hörerkarte des Wiener Volksbildungsvereines für Y.G. in Höhe von S 2.100,00 (€ 152,61) seien als verdeckte Ausschüttung zu beurteilen und der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen (Tz. 30…