…getrennt zu beurteilen ist die Frage nach der Schuldfähigkeit der X: Dazu ist festzuhalten, dass nach der gegebenen Aktenlage eine Verschuldensunfähigkeit der von X zum Tatzeitraum nicht zu erkennen ist. Der gesundheitliche Zusammenbruch der Beschuldigten erfolgte laut ihren eigenen Angaben im Sommer 2006 (somit erst…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. A.H., vertreten durch Dr. Andreas Ceconi, Steuerberater, 5020 Salzburg, Schiffmanngasse 19, vom 30. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Mai 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.V., (Bw.) vertreten durch Mag. Isabel Albrecht, RA, 1010 Wien, Salzgries 15/11, vom 13. Juli 2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 31. Mai 2011 gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 22. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 22. Oktober 2004 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird insofern teilweise Folge gegeben, als der Haftungsbetrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 12. September 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RK, vertreten durch B-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. Oktober 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die Haftung auf € 42…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat-10 im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberatungskanzlei, vom 30. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 14. Februar 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RA Dr. Bernhard Hämmerle, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten samt Nebengebühren in Höhe…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Bernhard Hämmerle, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder HR Dr. Michaela Schmutzer, Mag. Harald Berger und Gerhard Mayerhofer im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der L.E., (Bw.) vertreten durch Bonafide Treuhand und Revisions…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 12. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 14. Jänner 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO im Beisein der Schriftführerin nach der am 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Anton Baldauf und die weiteren Mitglieder Dr. Robert Mark, Dr. Reinhold Lexer und Mag. Klaus Schönach im Beisein der Schriftführerin Angelika Ganser über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Bernd Schmidinger, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Meinhardstraße…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Divitschek Sieder Sauer Rechtsanwälte GmbH, Raiffeisenstraße 3, 8530 Deutschlandsberg, vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Juli 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AK, Pensionistin, geb. 19XX, whft. in S, vertreten durch die Steuerberatung Mondsee-Treuhand Widlroither GmbH, in 5310 Mondsee, Alfred Jäger-Weg…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schüßling, Kofler & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt…