…auch nicht deshalb an, weil das Finanzamt im gegenständlichen Fall behauptungsgemäß seine Abgabenholschuld verletzt und dadurch die für das Entstehen der strittigen Anspruchszinsenansprüche ausschlaggebend gewesene spätere Durchführung der Einkommensteuerveranlagungen der Streitjahre selbst veranlasst hätte. Dieser Verschuldenseinwand des Bw. verkennt nämlich grundlegend, dass es sich bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Franz Burkert & Michael Hason KG, 1020 Wien, Praterstraße 33, PF 229 (gesetzlicher Vertreter: Dr. Michael Hason), gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7 .Dezember 2006 betreffend Festsetzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von K.S., K., vom 31. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 8. März 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 12. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 14. Jänner 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO im Beisein der Schriftführerin nach der am 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. März 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.Franz Burkert & Michael Hason KG (gesetzlicher Vertreter: Dr.Michael Hason), 1020 Wien, Praterstraße 33, PF 229, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der bekämpfte Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Michael Günther, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Seilerstätte 17, vom 23. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25. September 2006 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RA Dr. Bernhard Hämmerle, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten samt Nebengebühren in Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.V., (Bw.) vertreten durch Mag. Isabel Albrecht, RA, 1010 Wien, Salzgries 15/11, vom 13. Juli 2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 31. Mai 2011 gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch RA, vom 18. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 14. September 2007 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm. § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungssumme wird um…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Handelsgesellschaft, Sch.Gasse, vertreten durch Dr. Michael PIRKER, Wirtschaftstreuhänder, 9500 Villach, Völkendorferstraße 43, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch OR Dr. Eleonore Ortmayr, betreffend Körperschaftsteuer 1999 entschieden: Der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Anton Baldauf und die weiteren Mitglieder HR Dr. Robert Mark, Dr. Reinhold Lexer und Mag. Klaus Schönach im Beisein der Schriftführerin Angelika Ganser nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 10. Dezember 2004 über die Berufung des Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat-10 im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberatungskanzlei, vom 30. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 14. Februar 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Hinweis Diese Berufungsentscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. A.H., vertreten durch Dr. Andreas Ceconi, Steuerberater, 5020 Salzburg, Schiffmanngasse 19, vom 30. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Mai 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.R., vertreten durch Rechtsanwältin, vom 23. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 28. Jänner 2010 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 über die Berufung Bw., vertreten durch W.S., vom 3. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten, vertreten durch B., vom 6. Juli 2001 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am…
…oder Körperschaftsteuernachforderung im Anwendungsbereich des § 205 BAO unbeachtlich, und daher dem gegenständlichen Verschuldenseinwand aus Anlass dieser Entscheidung auch nicht mehr weiter nachzugehen ist, ergibt sich eindeutig also schon aus dem nicht auf die Gründe für die Steuernachforderung abstellenden Gesetzeswortlaut, war im Übrigen aber auch gesetzgeberischer…
…Nachhinein von seiner früher erteilten Rechtsauskunft, auf deren Richtigkeit er vertraut und der gemäß er seine steuerlichen Dispositionen getroffen habe, abgegangen sei. Was den konkreten Verschuldenseinwand betrifft, so kann dieser gegenständlicher Berufung schon deshalb nicht zum erwünschten Erfolg verhelfen, weil es sich bei der Anordnung…
…33 € verpflichtet war, die Überprüfung des angefochtenen Zinsenbescheides aus Anlass dieser Entscheidung auch dessen Übereinstimmung mit dem Gesetz erwiesen hat, und dem vom Rechtsmittelwerber vorgebrachten Verschuldenseinwand entscheidungsgegenständlich aus genannten Gründen keine Relevanz zukommt, war die Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid vom 21. Juli 2005 daher…