…0,1 % des Stammkapitals der aufnehmenden Gesellschaft ebenfalls, zusammen also 100 % des Stammkapitals der aufnehmenden Gesellschaft sich im wirtschaftlichen Eigentum der SE AG mit dem Sitz in Wels befinden. Achtens: Für den gegenständlichen Verschmelzungsvorgang werden die umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Art. I Umgründungssteuergesetz in Anspruch genommen…
Wj 1.4.1992 bis 31.3.1993 | Wj 1.4.1993 bis 31.3.1994 | Vorräte | 9.318.000,-- | 7.201.000,-- | 1.430.000,-- | 1.830.000,-- = rund 20% von 9.318.000,-- = rund 25…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XX.GmbH (bis 4. Februar 2004 firmierte diese Gesellschaft als X-GmbH), Adresse, vertreten durch Stb.AB, vom 9. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Juli 2007 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung…
… 9 Abs. 5 KStG 1988, im Umgründungssteuergesetz und in § 19 BAO normierten Grundsätze zu prüfen. Die verfahrensgegenständliche Verschmelzung der italienischen Körperschaften sei im Wege der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Gesamtrechtnachfolge aufgrund von Verschmelzungsvorschriften, die dem österreichischen Recht vergleichbar seien, erfolgt. Für die Wahl der Verschmelzungsrichtung sei…
Die Besteuerung von verschmelzungsbedingten Grundstückstransaktionen kann auch nicht mit zivilrechtlichen Unterschieden zur formwechselnden Umwandlung einer Rechtfertigung zugeführt werden: So hat etwa der BFH im Urteil vom 9.4.2008, 11 R 32/06, die unterschiedliche GrESt-Behandlung zwischen einer formwechselnden Umwandlung und der Verschmelzung mit…
Diese vom BMfF in den UmgrStR vertretene Rechtsansicht wurde in der Literatur mehrfach kritisiert (zB. Zöchling/Haslinger in Quantschnigg ua. Hrsg. Gruppenbesteuerung, Gruppenbesteuerung und Umgründung; Hohenwarter/Staringer in Lang ua. Hrsg, Grundfragen der Gruppenbesteuerung, Erdely in Damböck ua Hrsg, Gruppenbesteuerung, 152; Urtz in Achatz/Kirchmayr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Gesellschaftsteuer vom 2. Juli 1998 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…KStG fungierenden Bw1 AG auf die Bw.1 als aufnehmende Gesellschaft an und führte aus, dass durch diesen Verschmelzungsvorgang aufgrund der gegebenen zivil- und unternehmensrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und der damit gegebenen Anwendbarkeit des § 19 BAO die bestehende Unternehmensgruppe von der Bw.1 als nunmehriger Gruppenträgerin fortgesetzt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 22. April 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 31. März 1998 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Sparkasse…
§ 188 BAO für die Jahre 1993-1997 bestritt die Bw. vorerst das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen, zumal die Situation der Mitunternehmerschaft aufgrund der Vorbetriebsprüfung bekannt war. Im Übrigen seien die Nachträge zu den stillen Gesellschaftsverträgen ohnedies rechtzeitig dem Finanzamt vorgelegt worden. In der Sache vermeinte sie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AG als RNF der GM, vom 6. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 16. Juni 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen…
"Ein Nachteil von Unternehmensakquisitionen nach dem Anteilserwerb/Verschmelzung- Modell nach dem UmgrStG gegenüber dem Unternehmenserwerb durch Einzelrechtsnachfolge besteht darin, dass die Buchwertfortführung der Gewinnung höherer steuerrechtlicher Abschreibungsgrundlagen durch Aufwertung der übergehenden Wirtschaftsgüter und durch Ansatz eines Firmenwertes entgegensteht. Diese Nachteile soll § 3 Abs. 2 Z…
…dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum zusteht. Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Verschmelzungsvorgang regelmäßig nach dem Verschmelzungsstichtag stattfindet und der Verlustabzug ein höchstpersönliches Recht des Steuersubjektes darstellt, dass allein auf Grund einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge nicht auf die aufnehmende Gesellschaft übergehen würde, erscheine es sachgerecht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Harald Studener, 4400 Steyr, vom 31. März 2011 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs gemäß § 92 Abs 1 lit b BAO vom 28. Februar 2011 betreffend Verlustvorträge entschieden: Die Berufung wird…
…Wege der Gesamtrechtsnachfolge und unter Ausschluss der Liquidation mit der Organtochter (AG) im Wege einer Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen werden. (3) Für diesen Verschmelzungsvorgang werden die umgründungssteuerlichen Begünstigungen des Artikel I Umgründungssteuergesetz in Anspruch genommen. II Vermögensübertragung Zum Zweck der Verschmelzung überträgt die Organmutter (Bw.…