…diese Beurteilung bedeutungslos und unrichtig sei, sind dabei nicht wesentlich. Unter den gegebenen Umständen ist davon auszugehen, dass die Leistungsbeziehung zur BANK keine Vermögensverwaltungsleistung sondern eine wirtschaftliche Beratungsleistung darstellt. Bei dieser handelt es sich um eine nicht steuerbefreite Katalogleistung, deren Leistungsort nach den gesetzlichen Bestimmungen…
…Investmententscheidung durch NAME sondern Mittel zum Zweck für die übersichtliche Darstellung möglicher Veranlagungsformen für Anleger. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise schmälere die Vorgabe der Risikokategorien nicht die Vermögensverwaltungsleistung der Bank2/BANK Dass der wesentliche Anteil an der Vermögensentwicklung Bank2/BANK zuzurechnen sei, ändere sich auch nicht dadurch…
…der Betriebsprüfung gab die Bw. eine Gegenäußerung ab und führte in dieser aus, dass trotz der Bezeichnung der Leistung als "Beratungsleistung" in der Vereinbarung zwischen NAME und BANK inhaltlich de facto eine Vermögensverwaltungsleistung vorläge. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sei es erforderlich gewesen, den Vertrag formell nicht…
Tätigkeit (Gewerbebetrieb) erkennen lasse. In Anbetracht dieser Gegebenheiten kann im Zusammenhang mit den Käufen und dem Verkauf der Gewinnscheine jedenfalls keine gewerbliche Tätigkeit erkannt werden. Soweit aber kein gewerblicher Wertpapierhandel vorliegt, werden Veräußerungsgeschäfte (im Privatvermögen) nur dann erfasst, wenn Anschaffung und Veräußerung der einzelnen Papiere…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, vom 26. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 21. August 2003 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Einkommen | 17…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1999 bis 2005 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben…
…und zum anderen zwischen x und dem Anleger. Abschließend erklärte die Bw., die seitens Y_kurz/BANK erbrachten sonstigen Leistungen seien ihrer Ansicht nach nicht als Beratungsleistung einzustufen sondern als Vermögensverwaltungsleistung. Der Ort der Leistung liege demnach im Ausland. Darüber hinaus komme die Steuerbefreiung nach …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Dr. Alfons Ender und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des PU, vertreten durch Bröll Gasser Treuhand GmbH Kommanditpartnerschaft, 6850 Dornbirn, Rhomberg…
8. Es liegt auf der Hand, dass die Bw über den Sorgfaltspflichtakt der im Stiftungsauftrag agierenden Bank (LGT) Bescheid wusste, insbesondere über den vom Stiftungsrat selbst initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als "wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen…
…worden. Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Bw. und der Y_kurz entspreche im Wesentlichen jenem mit der BANK. Inhaltlich läge de facto eine Vermögensverwaltungsleistung vor. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sei es erforderlich gewesen, den Vertrag formell nicht als Vermögensverwaltungsvertrag sondern als Beratungsvertrag zu bezeichnen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Mag. Uwe Bauer und Mag. Harald Grassel im Beisein der Schriftführerin Edith Sajovic-Mantl über die Berufung des Bw, vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach über die Berufungen der Bw., vertreten durch die Winkel Steiner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 6845 Hohenems, Schweizerstraße 77, sowie Dr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W.,L-Straße, vertreten durch Mag. Julius Stagl, Wirtschaftstreuhänder, 1210 Wien, Holzmeistergasse 7,vom 7. Oktober 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 9. September 2003 betreffend Einkommensteuer für…
Bei der hier vorliegenden kontrollierten Stiftung sei von einer transparenten Gesellschaft auszugehen, weil der wirtschaftliche Stifter oder der Begünstigte über das Vermögen der Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesen Personen zuzurechnen, insbesondere wenn ein Recht auf…
Abgesehen davon, all die im Berufungsverfahren thematisierten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenat keine Bindungswirkung entfalten, waren die Ausführungen in der Berufung nicht dazu geeignet, eine entschuldbare Fehlleistung, geschweige denn die Annahme, die Bw. hätte ihre Handlungsweise auf eine Rechtsansicht gestützt, die als vertretbar gewertet werden könnte…
§ 5 Abs. 1 Z 3 KVG zu qualifizieren, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur in Höhe des…
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Anteile an Investmentfonds im Sinne des InvFG 1993 mit ausschüttungsgleichen Erträgen mit Anteilen an Investmentfonds im Sinne des InvFG 1963 insoweit vergleichbar sind, dass diese unter § 93 Abs. 3 Z 4 EStG in der zum Zeitpunkt der Erlassung…
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Anteile an Investmentfonds im Sinne des InvFG 1993 mit ausschüttungsgleichen Erträgen mit Anteilen an Investmentfonds im Sinne des InvFG 1963 insoweit vergleichbar sind, dass diese unter § 93 Abs. 3 Z 4 EStG in der zum Zeitpunkt der Erlassung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. Februar 2006 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 19. Mai 2005 richtete die RA GmbH (in…
Bei der Bezeichnung der Bank handelt es sich um eine sprachliche Unschärfe die SV selbst mit Hinweis auf seine Erinnerung mit dem eingefügten Zwischensatz relativiert wohingegen der übrige Teil der Aussage, die Kontaktaufnahme von Seiten des HW und sein Interesse sowohl an Mobilien als auch…