…Beim Widerruf einer Privatstiftung (§ 34 PSG) werde der Stifter ertragsteuerrechtlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst nach § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung sei bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung von der Privatstiftung steuerpflichtig…
…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Bereicherung im Wege eines actus contrarius, ist wesentliche Voraussetzung für die Steuererstattung. Die Schenkungssteuerpflicht bleibt bestehen, solange ein zurückgeforderter Schenkungsbetrag vom Empfänger nicht zurückerstattet wird (vgl. VwGH 1.2.1951, Slg. 328/F). Hat sich ein Stifter den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten…
…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Bereicherung im Wege eines actus contrarius, ist wesentliche Voraussetzung für die Steuererstattung. Die Schenkungssteuerpflicht bleibt bestehen, solange ein zurückgeforderter Schenkungsbetrag vom Empfänger nicht zurückerstattet wird (vgl. VwGH 1.2.1951, Slg. 328/F). Hat sich ein Stifter den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten…
…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Bereicherung im Wege eines actus contrarius, ist wesentliche Voraussetzung für die Steuererstattung. Die Schenkungssteuerpflicht bleibt bestehen, solange ein zurückgeforderter Schenkungsbetrag vom Empfänger nicht zurückerstattet wird (vgl. VwGH 1.2.1951, Slg. 328/F). Hat sich ein Stifter den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten…
…einem von diesem unabhängigen Verfahren zu prüfen). Anders liegt jedoch der Fall bei der gegenständlichen Nachstiftung. Anlässlich dieser Zuwendung wurde ausdrücklich erklärt, dass der Stifter auf den Widerruf dieser unentgeltlichen Zuwendung verzichtet. Nach § 33 lit. a ErbStG in der zum Zeitpunkt des Widerrufs der Privatstiftung…
…der aufgelösten Privatstiftung - somit auch das der Stiftung mit den Nachstiftungen gewidmete Vermögen - dem Stifter als dem Letztbegünstigten zu übertragen ist (§ 36 Abs. 2 und 4 PSG). An diesem Ergebnis ändert auch der Umstand nichts, dass der Stifter hinsichtlich der Nachstiftungen auf einen Widerruf verzichtet…
…einem von diesem unabhängigen Verfahren zu prüfen). Anders liegt jedoch der Fall bei der gegenständlichen Nachstiftung. Anlässlich dieser Zuwendung wurde ausdrücklich erklärt, dass der Stifter auf den Widerruf dieser unentgeltlichen Zuwendung verzichtet. Nach § 33 lit. a ErbStG in der zum Zeitpunkt des Widerrufs der Privatstiftung…
…der aufgelösten Privatstiftung - somit auch das der Stiftung mit den Nachstiftungen gewidmete Vermögen - dem Stifter als dem Letztbegünstigten zu übertragen ist (§ 36 Abs. 2 und 4 PSG). An diesem Ergebnis ändert auch der Umstand nichts, dass der Stifter hinsichtlich der Nachstiftungen auf einen Widerruf verzichtet…
…der aufgelösten Privatstiftung - somit auch das der Stiftung mit den Nachstiftungen gewidmete Vermögen - dem Stifter als dem Letztbegünstigten zu übertragen ist (§ 36 Abs. 2 und 4 PSG). An diesem Ergebnis ändert auch der Umstand nichts, dass der Stifter hinsichtlich der Nachstiftungen auf einen Widerruf verzichtet…
…der aufgelösten Privatstiftung - somit auch das der Stiftung mit den Nachstiftungen gewidmete Vermögen - dem Stifter als dem Letztbegünstigten zu übertragen ist (§ 36 Abs. 2 und 4 PSG). An diesem Ergebnis ändert auch der Umstand nichts, dass der Stifter hinsichtlich der Nachstiftungen auf einen Widerruf verzichtet…
…Die Stellung der Bw innerhalb bzw. gegenüber der Stiftung-FL war dem Einkommensteuer- Finanzamt auch bei Erlassung des Erstbescheides betreffend Einkommensteuer für 2006 - übrigens auch dem die Körperschaftsteuerakten der österreichischen Privatstiftung führenden Finanzamt - unbekannt. Die vom UFS bestätigte Zurechnung an die Bw als wirtschaftlich Berechtigte…
…Z 7 ErbStG Im Berufungsfall ist ausschließlich strittig, ob die für eine ohne Widerrufsvorbehalt gewidmete Nachstiftung vorgeschriebene Schenkungssteuer im Falle des zulässigen Widerrufs der gesamten Privatstiftung zu erstatten ist. In seinem Erkenntnis VwGH 25.3.2010, 2008/16/0003 bis 0004 stellt der Verwaltungsgerichtshof unter…
…österreichischen Steuerrechtes das wirtschaftliche Eigentum an der Kapitalanlage zusteht. Nach einer Entscheidung des BFH vom 28.6.2007 U R 21/05, BStBl. 2007, 669 ist für Zwecke des dErbStG bei einer Y-Familienstiftung mit Mandatsvertrag das Vermögen weiterhin dem Stifter zuzurechnen. Entscheidend ist somit…
…12.1995 zu finalisieren. Nur bei einem Verschmelzungsstichtag vor 31.12.1995 war die Abschreibungsmöglichkeit gegeben. Dass diese Begünstigung abgeschafft wird, war Ende 1995 bereits bekannt und war auch in Fachartikeln immer wieder angekündigt worden. S zB Rief, Privatstiftung und Sparpaket 2, Ecolex 1995, 920 :…
…trotzdem mit der festen Absicht, letztwillig eine Privatstiftung von Todes wegen zu errichten, verfügt hat. Erfüllen die Erben diese Verfügung, so ist gemäß § 9 ErbStG nur jene Steuer zu erheben, die bei Gültigkeit der Verfügung der Erblasserin zu entrichten gewesen wäre. Dies ist die in…
…Voraussetzung für die Kürzung bei Widerruf einer ausländischen Stiftung (Vermögensmasse) ist, dass für die Zuwendung an die ausländische Stiftung (Vermögensmasse) Stiftungseingangssteuer oder Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet wurde. Da gegenständlich durch die Übertragung des verbliebenen Stiftungsvermögens an den Erststifter eine Zuwendung durch die Privatstiftung erfolgt ist…
…der Berechnung der Steuer dient, über den Steuertatbestand aber keine Aussage trifft. Daraus folgt, dass bei einer Mehrzahl von Besteuerungsvorgängen auch die Voraussetzungen nach § 33 lit. a ErbStG für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert geprüft werden müssen. Von Herrn H.R. wurde mit Nachstiftungsvereinbarungen vom 25…
…Daher ist eine Bedingung, bei der der Bedingungseintritt von einer Willensentscheidung (hier: Ausübung oder Nichtausübung eines Optionsrechtes) abhängt, beachtlich. Im gegenständlichen Fall gehen die auf Grund des vom Stifter zurückbehaltenen Optionsrechtes die Teilnutzungen aus dem an die X. Privatstiftung übertragenen "Ausgedingsrecht" unter der Bedingung an…
…f des Bezirksgerichtes P anhängig. Gemäß dem von der Erblasserin zum Ausdruck gebrachten Willen sollen ungeachtet der ansonsten bestehenden letztwilligen Anordnungen die von der Erblasserin gehaltenen Beteiligungen an den oben angeführten Gesellschaften einer Privatstiftung - das ist die gegenständliche JPS zugewendet werden, und werden die Erben…
…der Stiftung einen einstimmigen Beschluss des Stiftungsrates. Der Vergleich mit dem Erbschaftsrecht sei unzulässig. Der OGH habe lediglich festgestellt, dass Ansprüche gegen den Stifter sich auch auf das Vermögen der von ihm gegründeten Stiftung beziehen können (Pfändbarkeit), wenn er sich den Widerruf der Privatstiftung bzw…