…Veterinär fest, an den Tiere seien noch keine Verletzungen zu erkennen. Nachdem er den Zwischenboden um ca. 5 cm und die Decke um ca. 10 cm heben ließ, erteilte er die Erlaubnis zur Weiterfahrt. Der unstrittig vorliegende Verstoß gegen die RL 91/628/EWG, insbesondere…
…mit der Ankunft am Bestimmungsort. Die höchstzulässige Gesamttransportzeit von 29 Stunden wurde somit - ohne Berücksichtigung der Entladedauer - um 3 Stunden und 27 Minuten überschritten. Die zweimalige Verletzung der Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchstabe d) des Anhangs zur Richtlinie 91/628/EWG…
…Die Verletzung der Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchstabe d) des Anhangs zur RL 91/628/EWG durch Überschreitung der höchstzulässigen Gesamttransportzeit führt gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der VO 639/2003 zum Verlust des…
…dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91/628/EWG, auf den die Bf. in der Beschwerde unter anderem…
…In der Begründung wird ausgeführt, die Zahlung der Ausfuhrerstattung für lebende Rinder des KN-Codes 0102 setze voraus, dass während des Transports der Tiere bis zu ihrer ersten Entladung im Bestimmungsdrittland die Richtlinie 91/628/EWG (nachstehend "RL 91/628") und die Verordnung (EG) Nr…
…dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 lit. f der RL 91/628/EWG, auf den die Bf. in der Beschwerde unter anderem…
…gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich (siehe dazu auch die Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofes, Az. VII R 76/04). Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91/628/EWG, auf den die Bf. in der Beschwerde unter anderem…
…Die Verletzung der Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchstabe d) des Anhangs zur RL 91/628/EWG durch Überschreitung der höchstzulässigen Gesamttransportzeit führt gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der VO 639/2003 zum Verlust des…
…dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91/628/EWG, auf den die Bf. in der Beschwerde unter anderem…
…In der Begründung wird ausgeführt, die Zahlung der Ausfuhrerstattung für lebende Rinder des KN-Codes 0102 setze voraus, dass während des Transports der Tiere bis zu ihrer ersten Entladung im Bestimmungsdrittland die Richtlinie 91/628/EWG (nachstehend "RL 91/628") und die Verordnung (EG) Nr…
…gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich (siehe dazu auch die Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofes, Az. VII R 76/04). Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91/628/EWG, auf den die Bf. in der Beschwerde unter anderem…
…In der Begründung wird ausgeführt, die Zahlung der Ausfuhrerstattung für lebende Rinder des KN-Codes 0102 setze voraus, dass während des Transports der Tiere bis zu ihrer ersten Entladung im Bestimmungsdrittland die Richtlinie 91/628/EWG (nachstehend "RL 91/628") und die Verordnung (EG) Nr…
…14 Stunden zur Tränkung und Fütterung normiert. Eine Anrechnung von quasi nicht verbrauchten Stunden von einem vorangegangenen kürzeren Transportintervall ist in der RL 91/628/EWG nicht vorgesehen und daher auch nicht zulässig. In weiterer Folge ist zu beurteilen, ob die nachträglich vorgelegten Unterlagen in…
…dd unter Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften. Es ergebe sich im Wesentlichen weder aus den Bescheidfeststellungen noch aus den Ausführungen des Zeugen Wo.P., aufgrund welcher Unterlagen und Aufzeichnungen die mit Ersatzohrmarkennummern versehenen Rinder einer bestimmten ursprünglichen Ohrmarkennummer zuzuordnen seien. Der Zeuge habe sich auf…
…sich (vom Beginn der Verladung bis zur ersten Versorgung) somit über einen Zeitraum von 14 Stunden und 35 Minuten; daraus ergibt sich eindeutig eine Verletzung der Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchstabe d) des Anhangs der RL 91/628/EWG. Gemäß Artikel…
…können (Punkt 4 Buchst d). Nach dieser Ruhepause kann der Transport für weitere 14 Stunden fortgesetzt werden. Zum Transport auf dem Seeweg finden sich in Kapitel VII Ziffer 48 Punkt 7a und Punkt 7b RL 91/628/EWG folgende Spezialbestimmungen: "7. a) Übersteigt die maximale…
…erstreckte sich (vom Beginn der Verladung bis zur ersten Versorgung) somit über einen Zeitraum von 16 Stunden und 30 Minuten; daraus ergibt sich eindeutig eine Verletzung der Bestimmung des Abschnittes 48 Nummer 4 Buchstabe d) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG. Gemäß Artikel 5…
…cit. und/oder durch sonstige Informationen über die Einhaltung von Artikel 1 zu dem Schluss gelangt, dass die Richtlinie über den Schutz von Tieren beim Transport (Richtlinie 91/628 EWG) nicht eingehalten worden ist. Absatz 6 der vorgenannten Verordnung sieht vor, dass die Behörde auf…
…Berücksichtigung der erwähnten gesetzlichen Bestimmungen wurde die höchstzulässige Transportdauer bis zur ersten Rast um 3h 30min überschritten, diejenige bis zur ersten Entladung um 6h 30min. Die Verletzung der Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchst d des Anhangs zur Richtlinie 91/628/EWG…
…Nr. 1 festgelegt ist, dass die gemeinschaftlichen Tierschutzvorschriften eingehalten werden, insbesondere die Richtlinie 91/628/EWG sowie die Änderungsrichtlinie 95/29/EG. Ob die Tiere anlässlich des Transportes angemessen geschützt wurden, ist nicht nach der 'Papierlage' zu beurteilen, sondern nach Maßgabe des Erwägungsgrundes Nr. 5…