Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Ablehnung der Bw als geschäftsmäßiger Parteienvertreter gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
"...Bei der Vollmacht gibt es die Unterscheidung zwischen der Generalvollmacht, der Gattungsvollmacht und der Spezialvollmacht, die sich zwar auf den Umfang der Vollmacht bezieht, aber zugleich einen unterschiedlichen Grad an Bestimmtheit statuiert. Wie sich die Bestimmtheitserfordernisse des § 284f Abs 1 und 3 in diese Kategorien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der SP, Adr, vertreten durch Wolfgang Steinmayr, Liquidator, Fürstenallee 19, 5020 Salzburg, vom 6. Dezember 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 2. November 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die…
Weiters erklärte der Vertreter der Bw. nach Vorhalt des Sachverhaltes und dessen Würdigung, dass das gesamte Vorbringen der Berufung vollinhaltlich aufrecht bleibe. Unter Hinweis auf das Sachverhaltsvorbringen in der Berufung, insbesondere auch auf das Referat aus der Eingabe von 19. Dezember 2005 [Anm.: betr. Angaben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, KR Monique Weinmann und Gerhard Raub im Beisein der Schriftführerin FOI Alexandra Dumpelnik über die Berufung des Bw., Adresse, vom 14. Mai 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Stb, Adresse, vom 27. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 13. Juli 2009 betreffend Zurücknahmeerklärung hinsichtlich eines Anbringens gemäß § 85 Abs. 2 BAO betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens in Umsatzsteuerangelegenheiten 2004, eingebracht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Nemec, Dkfm. Franz Kiesler und Manfred Kinder im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec über die Berufung der Bw., und Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand GmbH, Bauernmarkt 24, 1010 Wien…