…einer ununterbrochenen gewerblichen Vermietung ist übereinstimmend mit den jahrelangen Erklärungen der Bw. über das Vorliegen gewerblicher Einkünfte gegenüber der Abgabenbehörde. Dementsprechend wurden auch für das Jahr 2007 zunächst Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ein Veräußerungsgewinn - allerdings mit € 0,00 - erklärt. Erst nachdem im Zuge einer…
…für Buchwertabgang) war zu korrigieren. Auf Grund der erwiesenen Schwarzeinkäufe der Lebensmittel (gesamte Frühstückskonsumation der Gäste) und der ungeklärt gebliebenen Deckung des Lebensunterhaltes wurden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Wege eines Sicherheitszuschlages um € 7.200 erhöht. Zugunsten der Bw. war der erklärte Übergangsverlust durch…
…| 462,44 ad Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Eigentumswohnung Adr.1*, Liebhaberei Der Bw. vermietet seit dem Jahr 1995 die Eigentumswohnung Adr1*, die Wohnung hat eine Größe von rd. 62 m². Im Jahr 1994 wurden im Zusammenhang mit dieser Vermietung erstmals Werbungskosten (Zinsen und…
…einen weiteren Antrag des Bw an das Land Salzburg, Abteilung Wohnbauförderung, wurde die Vermietung der Wohnung auf höchstens ein weiteres Jahr bewilligt (somit bis einschließlich Februar 2009). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) ist das Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte aus…
…schon aus dem Grund der Fremdunüblichkeit der Abwicklung des Mietverhältnisses die Vermietungseinkünfte 1993 bis 1998 nicht zu veranlagen sind. Selbst wenn man die Fremdüblichkeit des Mietverhältnisses bejahen wollte, ist die Betätigung keine Einkunftsquelle, sondern eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei. C. Spekulationseinkünfte (1998): Bei Qualifikation der Vermietung…
…oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Ansicht des Finanzamtes) erzielte. Zu dieser Frage führte der Verwaltungsgerichtshof im oa. Erkenntnis VwGH 28.5.2008, 2008/15/0025 (betreffend Einkommensteuer 1997 des L), aus, entscheidend sei, dass die hier zu beurteilende Betätigung des L dem üblichen Bild eines Grundstückshandels…
…Ausnahmefällen erwirtschaftet werden könnten. Es müsste daher von einem deutlich niedrigeren realen Liegenschaftszins ausgegangen werden (siehe Seite 3 erster Absatz des Vorhaltbeantwortungsschreibens vom 8. März 2013). Dem ist entgegenzuhalten, dass die Berechnung des Liegenschaftszinssatzes aus der Sicht zu Betätigungsbeginn anzustellen war. Im Übrigen entspricht die…
…Betriebsausgaben. Die Bw. erziele aus der Vermietung der Wohnung laufende Überschüsse. Damit liege auf Seiten der Bw. jedenfalls eine Einkunftsquelle vor. Die belangte Behörde behaupte zwar, es liege keine Einkunftsquelle vor, begründe dies aber nicht weiter. Aus Sicht der Bw. sei es daher vorteilhaft gewesen…
…Umsatzsteuer als Einkommensverwendungssteuer. Bei einer Steuer auf Einkommensverwendung ist es nicht gerechtfertigt, danach zu differenzieren, ob der Unternehmer seine Leistung gewinnorientiert anbietet oder mit Verlusten arbeitet. Gerechtfertigt ist es jedoch, Tätigkeiten, deren Schwergewicht in der privaten Lebensführung liegt, aus dem Unternehmerbegriff auszuklammern (vgl. Doralt/Ruppe…
…jeweils zu einem Drittel die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die sonstigen Einkünfte und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob bei der Vermietungstätigkeit Liebhaberei vorliegt. Gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 ist Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den…
…mit dem die Vermietung der Pension "Bezeichnung_Pension" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert wurde. Sie wurde nur damit begründet, dass sich die Verhältnisse seit dem Lokalaugenschein vom 9. Jänner 1996 geändert hätten, und mit einem Antrag auf Durchführung eines Augenscheines "nach Ende der Wintersaison" verbunden…
…welche mit einer USt- Gutschrift aus dem Vorsteuerabzug als einzige "Eigenleistung" der Anleger operiert und den wirtschaftlichen Erfolg der Vermietung gänzlich von Umständen abhängig macht, die einem vorsichtigen und steuerrechtlich beratenen "Kaufmann" (Anleger) als unwägbar erscheinen mussten: - ungewisse Entwicklung der an den LIBOR-CHF gebundenen…
…negativen) Einkünfte aus der "Vermietung von Büroraum und Ferienwohnungen" waren nicht der Einkommensteuer zu unterziehen. Die Steuerbemessungsgrundlagen wurden daher richtigerweise iHv ATS 0,00 bzw. EUR 0,00 festgestellt. Abschließend war festzustellen, dass eine "Liebhaberei"-Prüfung nicht zu erfolgen hatte, da eine tatsächliche Vermietung von…
…Schätzungswege möglichen Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Zweifel davon ausgegangen, dass sämtliche Investitionen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand darstellen. Eine Verteilung allfälliger Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 28 Abs. 2 EStG scheidet im Hinblick darauf, dass das Gebäude dem Verein nicht für Wohnzwecke überlassen ist, aus. Ein…
…positiven Gesamtüberschuss; die Annahme von Liebhaberei iSd § 1 Abs 2 L-VO ist folglich nicht ausgeschlossen, sondern bestätigt. Damit erweisen sich das Unterbleiben einer Feststellung von Einkünften und der Vorsteuerausschluss gemäß § 2 Abs 5 UStG 1994 iVm § 6 Liebhabereiverordnung (unionsrechtlich zulässige unechte Umsatzsteuerbefreiung, vgl. VwGH…
…vorliegen. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung 1993 idF BGBl. II Nr. 358/1997 ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Gemäß § 2 Abs. 3 Liebhabereiverordnung 1993 idF BGBl. II Nr…
…einer Vermietung verbundenen Aufwand hinaus. Im vorliegenden Fall liegen daher keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen Vermögen vor. Es steht daher für die vermieteten unbeweglichen Wirtschaftsgüter auch aus diesem Grund kein Investitionsfreibetrag zu. Die Berufung wäre daher auch aus…
…Einkommensteuer 1992: | | | | | | | S | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | | | 466.545,00 | Sonstige Einkünfte | | | 1.637.500,00 | Gesamtbetrag der Einkünfte | | | 2.104.045,00 | | | | …
…Zusammenfassung Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass die Berufungswerberin keine steuerlich beachtliche Tätigkeit ausübte, weshalb eine Umsatzsteuer nicht festzusetzen war. Wie oben erwähnt wurden Dr.B***B*** keine Rechnungen mit Umsatzsteuer-Ausweis übermittelt, weshalb auch eine Umsatzsteuer-Schuld aufgrund der Rechnungslegung (§ 11 Abs. 14 UStG 1994)…
…gewerblichen Einkünften, wenn die Vermietung "geschäftsmäßig betrieben wird" (Doralt, EStG8 § 29, Tz 40/1). Gemäß § 23 Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn…