…die mit diesem Budgetbegleitgesetz eingeführte Besteuerung der Unfallrenten für die Jahre 2001 und 2002 mit Erkenntnis vom 7. Dezember 2002, G 85/02 mit dem Argument der fehlenden Übergangsbestimmung aufgehoben. Als Folge daraus ergibt sich, dass Versehrtenrenten aus einer gesetzlichen Unfallvorsorge oder Nachzahlungen dieser für…
…32 Tz. 6.2). Da der Unabhängige Finanzsenat somit in Übereinstimmung mit der Rechtsmeinung des Finanzamtes die gegenständlichen monatlichen Versicherungszahlungen als eine der Einkommensteuerpflicht unterliegende "Verdienstentgangsrente" qualifiziert, erübrigen sich Ausführungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Unfallrenten und es war spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 7…
…12.2002, G 85/02-8, die generelle Steuerpflicht von Unfallrenten für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 aufgehoben, sodass Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung (Versehrtenrente) ab 2004 steuerfrei seien. Außerdem sei für seine Gattin eine Zusatzrente von monatlich 104,00 SFr. ausbezahlt worden, die…
…auf Grund eines Bescheides vom 29. August 1950 zugesprochen worden (der Bescheid liege bei). Grundlage dafür seien die §§ 559 bis 572 RVO. Nach § 559 RVO betrage die Rente bei völliger Erwerbsunfähigkeit zwei Drittel der Bemessungsgrundlage (Vollrente). Dies bedeute, dass sich die Höhe der Unfallrente nicht…
…März 2004 die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Aufgrund der übermittelten Lohnzettel wurden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit neben den vom Berufungswerber erzielten Einkünften bei der LZ AG in Höhe von 32.925,36 € eine Unfallrente in Höhe von 5.046,00 €, bezugsauszahlende Stelle AUVA LDSt…
…vollen Tarifbesteuerung unterworfen worden sind (§ 41 Abs. 1 Z1 EStG 1988). Soweit die Bw. angesichts der ab dem Jahre 2004 geltenden Steuerbefreiung für Unfallrenten eine fehlende Gleichheit und Gleichbehandlung aller Bürger sieht, ist ihr zu entgegnen, dass sich der unabhängige Finanzsenat gemäß Art. 18 Abs…
…2004 die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Aufgrund der übermittelten Lohnzettel wurden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit neben den vom Berufungswerber erzielten Einkünften bei der M.D.GmbH in Höhe von 20.278,45 € eine Unfallrente in Höhe von 3.028,68 €, bezugsauszahlende Stelle AUVA LDSt…
…im Sinne der erlassenen Berufungsvorentscheidung. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist gegenständlich, ob die Unfallrente, die der Bw. von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle Graz, bezogen hat, im Streitjahr 2003 steuerfrei zu behandeln ist oder nicht. Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung zählen gemäß § 25 Abs…
…begehrte die Unfallrente in Höhe von € 5.483,76 im Jahr 2003 steuerfrei zu behandeln und den Einkommensteuerbescheid für 2003 dementsprechend zu berichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit.c EStG 1988 waren Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversicherung…
…Juli 2004 gegenüber dem Berufungswerber eine Nachforderung an Einkommensteuer in Höhe von 83,98 € fest. Dagegen wurde am 23. Juli 2004 aus nachstehenden Gründen fristgerecht berufen: Der Berufungswerber fühle sich durch die Miteinbeziehung der Unfallrente in die Einkommensteuerbemessungsgrundlagen 2003 in seinen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten…
…dass im Jahr 2003 Steuerpflicht für Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bestanden hätte. Mit dem Begehren, die Unfallrente steuerfrei zu stellen, brachte der Berufungswerber den Vorlageantrag ein. Über die Berufung wurde erwogen: Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung zählen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit…
…oder Unfallrente ist eine Leistung aus der Unfallversicherung (eine Leistung aus der ersten Säule des österreichischen Sozialversicherungssystems). Für die Lösung der Frage, ob die Invalidenpension von der Pensionskasse ABC gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 - wie die österreichische Versehrten- oder Unfallrente…
…aus dem Dienstverhältnis vorliegt, entfiel ab 1. Jänner 2001 die Steuerbefreiung für Unfallrenten nach § 3 Abs. 1 Z 4 lit c EStG 1988 ersatzlos. Im Rahmen des Euro-Steuerumstellungsgesetzes 2001, BGBl. I 59/2001, wurde allerdings eine klarstellende Regelung in § 3 Abs. 1 Z 4…
…bleibt die Steuerpflicht für Unfallrenten nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates im Jahr 2003 unzweifelhaft weiter bestehen. Diese Rechtsansicht wird auch von Freudhofmeier in SWK 22/03, S. 543 ff, vertreten. Gemäß Artikel 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des…
…als nicht eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte. Der Antrag kann bis zum Ablauf…
…des Erkenntnisses die Steuerpflicht bestehen, sodass die gemeinsame Versteuerung von Unfallrenten zusammen mit gesetzlichen Pensionen oder Ruhebezügen ab dem Monat Jänner 2003 entsprechend o.a. Ausführung weiterhin zu erfolgen hat. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 erfolgte eine diesbezügliche gesetzliche Neuregelung." Der Bw., vertreten durch dessen Sohn…
…erhalten. Da es sich bei dieser Unfallrente im Jahr 2003, wie das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung ausführlich dargestellt hat, ebenfalls um lohnsteuerpflichtige Bezüge handelt, musste das Finanzamt für das Jahr 2003 eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchführen. Da es sich sohin um eine so genannte "Pflichtveranlagung"…
…anderen sei eine Frist bis zum 31. Dezember 2003 zu setzen, um allfällige legistische Vorkehrungen zu ermöglichen. Dieser Ausspruch stütze sich auf Art. 140 Abs. 5 vorletzter und letzter Satz B-VG. 3. Aufgrund des bezeichneten Judikates des VfGH bleibt die Steuerpflicht für Unfallrenten nach…
…einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. hat im Streitjahr von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt eine Unfallrente…
…3.2004 betreffende Zahlung steuerfrei zu belassen, dies wären 823,29 €. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zunächst ist zur grundsätzlichen Einbeziehung der Unfallrente in die Einkommensteuerbemessungsgrundlage 2003 festzuhalten: Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung zählen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit.c EStG…