…Risikoverwirklichung - Dividenden blieben aus, Totalverlust steht im Raum - vermag eine nachträgliche Umdeutung in Kapitalrückzahlungen nicht zu rechtfertigen (vgl. SWK 35/36, 2001, S 844). Im Übrigen lässt sich aus der praktizierten Vorgangsweise hinsichtlich der Zinsermittlung an keiner Stelle ein Hinweis dafür entnehmen, dass tatsächlich Kapitalrückzahlungen…
…Risikoverwirklichung - Dividenden blieben aus, Totalverlust steht im Raum - vermag eine nachträgliche Umdeutung in Kapitalrückzahlungen nicht zu rechtfertigen (vgl. SWK 35/36, 2001, S 844). Im Übrigen lässt sich aus der praktizierten Vorgangsweise hinsichtlich der Zinsermittlung an keiner Stelle ein Hinweis dafür entnehmen, dass tatsächlich Kapitalrückzahlungen…
…was bei uns in keiner Weise zutrifft, und wäre dieser Sachverhalt viel strenger zu beurteilen. Abgesehen von der gänzlichen Bestreitung der Anleihenzinsenzurechnung ist aber auch die von Ihnen vorgenommene Berechnung der Zinsen mit 1.586.000,00 S jährlich (von 18.546.313,00 S…
…in Anlehnung an die handelsrechtliche Bilanzierung am Kapitalevidenzkonto gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 als Zugang am "Kapitalrücklagen-Subkonto" ausgewiesen worden (vgl. die ursprüngliche Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2004). Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 19.12.2006, 2004/15/0122, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen…
…Firma C auf Finanzierung sei auch deshalb aufgegriffen worden, da die Bw. nur mit 9 % Zinsen belastet worden sei. Die Besicherung liege in dem angeschafften Anlagevermögen selbst.Die Bw. verfügte zum 31. Dezember 1990 über folgende unbelastete Vermögenswerte:- Vorräte auf Lager i.H.v. rd…
…Schuldner zahlungunfähig und zahlungsunwillig sei und in Täuschungs- und Betrugsabsicht gehandelt habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 2001 wies das Finanzamt B die Berufungen als unbegründet ab und führte aus, es handle sich bei den sogenannten "Dividenden" um "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen…
…18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992, 1993 und 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992, 1993 und 1994 beträgt € 41.497,57 (S 571…
…bei der R am heutigen Tag aufzunehmenden Kredit im Umfang des auszuzahlenden Betrages von 200.000,00 € in vollem Umfang inklusive aller Kosten, Spesen Gebühren und Zinsen im Ausmaß von 60.000,00 € mit einer derzeitigen Rückzahlungsraten von 2.000,00 € monatlich…
…Der unabhängige Finanzsenat hat in einem gleichgelagerten Fall die Auffassung des Finanzamtes unter eingehender Auseinandersetzung mit den umfassenden Berufungsausführungen bestätigt und begründend ausgeführt: "Gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge…
…Wertpapiere, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen sein oder in Form von Gewinnanteilen, das sind variable Zinsen, die einen Anteil am Unternehmen, an dessen Erfolg oder an dessen Risiko darstellen, bestehen. (Jens Tschebull, Wertpapiere für Anfänger, 11). Das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934 besteht aus einer Dreiteilung in Gesellschaftsteuer, Wertpapiersteuer und Börsenumsatzsteuer (…
…eine bestimmte fixe Verzinsung sei sozusagen die untere Grenze für die Qualifikation als Genußrecht. Allein durch die Formulierung "... wird ein Betrag von höchstens 75 Prozent des Nettogewinnes des Vorjahres solange in ein zinsenloses Darlehen umgewandelt, bis das gesamte Besserungskapital gedeckt ist", wurde eine Gewinnbeteiligung vereinbart…
…ihrem Wiener Standort 16 Mitarbeiter in getrenntem Büro, Jahreskosten rund 0, 5 Mio. S. Die SGmbH., Inhaberin des Mietvertrages am Standort der SA in Wien, hatte eine entsprechende Raumreserve, die bei Zusammenlegung die I- Mietkosten einsparen ließen. Eine mit 6 % Zinsen berechnete Kapitalisierung dieses Betrages…
…S gewährt hat, das in der Bilanz zum 31.12.1998 mit 380.000 S und zum 31.12.1999 mit 230.000 S aushaftete. Unter der der Position "Rückstellungen" waren zu diesem Darlehen Zinsen von 101.900 S (Rest 1994: 900 S; 1995 und…
…Wien 1998, 125 ff). a) Nach nationalem Recht (§§ 93 ff EStG 1988 in der für die Streitjahre geltenden Fassung) unterlagen inländische Dividenden (§ 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988) sowie Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten (§ 1 des Bankwesengesetzes) bzw. aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten, denen…
…auf einen Geldbetrag gerichtetes Forderungsrecht (Vergütung für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals). In wirtschaftlicher Betrachtungsweise liege sohin ein darlehensähnliches Geschäft vor, dessen Erträgnisse Zinsen seien. Mangels Gesellschafterstellung und Einlagencharakters könne daher eine Auseinandersetzung mit den Einwendungen des Beschwerdeführers im Hinblick auf § 4 Abs…
…auf einen Geldbetrag gerichtetes Forderungsrecht (Vergütung für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals). In wirtschaftlicher Betrachtungsweise liege sohin ein darlehensähnliches Geschäft vor, dessen Erträgnisse Zinsen seien. Mangels Gesellschafterstellung und Einlagencharakters könne daher eine Auseinandersetzung mit den Einwendungen des Beschwerdeführers im Hinblick auf § 4 Abs…
…3. Verstößt es gegen Gemeinschaftsrecht, wenn für Drittlandsbeteiligungen unter 25% (10%), die in den Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit fallen, die Anrechnungsmethode vorgesehen ist, wobei der Nachweis der im Ausland entrichteten (Körperschaft)Steuervorbelastung aufgrund der geringen Beteiligungshöhe nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden kann, während…
…D. B. das Bestandobjekt auch für Wohnzwecke genutzt hatten, um eine Zinsanhebung samt Anwendung des Normalsteuersatzes auf den Bestandzins, in eventu eine Aufkündigung des Bestandverhältnisses, jeweils (nicht nur) im Streitjahr zu umgehen. Wäre die Wohnung tatsächlich im Streitjahr ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt worden, so…
…an die "Aktionäre" beschränkt; in Wahrheit sollte durch die formelle Zwischenschaltung der G. Company Limited die Besteuerung der Zinserträge bei den natürlichen Personen vermieden werden. Demzufolge sei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die als Aktienkauf dargestellte Beteiligung des Beschwerdeführers an der W. steuerrechtlich als echte stille Beteiligung…
…Z. verpflichtet sich im Gegenzug dem Bw. als Abtretungspreis eine lebenslängliche, zwölfmal jährlich auszubezahlende Leibrente im Betrag von mtl. S 24.500,- im nachhinein zu bezahlen. In dem Abtretungsvertrag wurde u.a. Folgendes festgehalten: dass der Bw. an die Fa. AG die Firma "X.", von…