…der Berufungsentscheidung des UFS Gz. RV/0200-F/06 vom 11. Jänner 2008 festgestellt wird, sind die Finanzverwaltungen Deutschlands und Österreichs in einer in Erlassform veröffentlichten Verständigungsvereinbarung zur Auffassung gelangt, dass eine 45-Tage-Regelung abkommenskonform ist. Der BFH hat zu der Anwendung der 45…
…der Grenzgänger grundsätzlich ("en principe") zweimal täglich die Grenze überschreiten müsse. Es ist nicht zu verkennen, dass die grundsätzlich tägliche Rückkehr ein dem Begriff des "Grenzgängers" immanentes Merkmal ist. Auch die nach der Feststellung des FG von den Steuerverwaltungen beider Vertragsstaaten angewendete 45-Tage-Regelung…
…sei, wenn er (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) an bis zu 45 Tagen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt. Schließlich sind auch die Finanzverwaltungen Deutschlands und Österreichs in einer in Erlassform veröffentlichten Verständigungsvereinbarung zur Auffassung gelangt, dass eine 45-Tage- bzw 20-Prozent-Regelung (vgl. Lang…
…Arbeitsvertrag ergänze. In dieser werde der Urlaubsanspruch mit 25 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche festgelegt. Punkt 2.8 regle die Arbeitszeit und verweise auf die lokal geltenden Regelungen im Einsatzland (im jeweiligen Betrieb). Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag seien mit der E1-GmbH/S. auszutragen…
…dass die die ununterbrochene Monatsfrist bildenden Tage innerhalb ein und desselben Kalenderjahres bzw. Veranlagungszeitraumes gelegen bzw. erworben worden sein müssen. Da davon auszugehen ist, dass der historische Gesetzgeber im Falle einer solchen Absicht dieser durch eine entsprechend anders lautende Formulierung des zeitlichen Anspruchser-fordernisses Ausdruck…
…nach Art. 45 je Reisendem bis zu einem Gesamtwert von 175 ECU ( entsprach im Jahr 2001 gem. Anhang 2 zu § 4 ZollR-DV dem Wert 2.400,- ATS ) gewährt. Gemäß § 87 Abs.1 ZollR-DG bedarf es für die Feststellung der Eingangsabgabenfreiheit eines Antrags. Die…
…die österreichisch-deutsche Regelung, wonach die Grenzgängereigenschaft jahresbezogen verloren gehe, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Tagen nicht zum Wohnsitz zurückkehre, sei im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar und das Kriterium des üblicherweise arbeitstäglichen Pendelns sohin isoliert auf die in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit…
…Vergünstigung nicht. Dies stelle nach der (reichlich vom Bw zitierten) Judikatur des EuGH eine unzulässige, gegen das Freizügigkeitsabkommen verstoßende Diskriminierung dar. Das Finanzamt erließ eine teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung. Hinsichtlich des im Kern abweislichen Teiles führte es aus: "Die pauschalen Spesenersätze (SFR 31/Tag, SFR 6…
…Streitjahr weniger als 180 Tage bestanden habe, weshalb er in Österreich gar nicht steuerpflichtig sei, ist noch abschließend zu sagen, dass keine inländische gesetzliche Regelung vorsieht, dass ein Wohnsitz in Inland nur dann anzunehmen wäre, wenn der Wohnsitz im Inland 180 Tage und mehr bestanden…
…einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Jedoch gilt…
…zu ersehen, dass die Zeiten zwischen Ankunft der Bw. am Dienstort und Schichtbeginn bzw. zwischen Schichtende und Verlassen des Dienstortes als Überstundenzeit zur Anrechnung kam und mit dem monatlichen Überstundenpauschale gegen verrechnet bzw. im Ausmaß einer Überschreitung zum Jahresende gesondert abgegolten wurde. Festzustellen ist, dass…
…durch eine berufliche Reise veranlassten Verpflegungsmehraufwendungen abdeckt. Für bedenklich hielt das Höchstgericht eine Regelung, die es zulässt, unter dem Titel Reisekostenersatz Beträge zuzuwenden, denen - auch bei typisierender Betrachtung - keine entsprechenden Verpflegungsmehraufwendungen gegenüberstehen. Damit stellte der VfGH eine Verbindung zwischen den Begriffen Dienstreise (keine Einkünfte gem…
…kurzfristigen Aufenthalt im Tätigkeitsstaat (unter 183 Tagen im betreffenden Kalender- oder Steuerjahr) und wenn die Vergütungen von einem nicht im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber bezahlt würden, das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat bleibe und nicht auf den Tätigkeitsstaat übergehe. Aufgrund der Angaben des Berufungswerbers habe sich dieser im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 13. Jänner 1998 der Bf., vertreten durch Dr. Wilfried Ludwig Weh, gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Innsbruck vom 16. Dezember 1998, GZ. 800/22548/03/96, auf Grund des Antrages vom 9. März 2000 betreffend eine…
…Aufnahmestaat gewährleisten. Die Regelung des Art 21 Abs 2 FZA stelle eine Ausnahme von den genanten Diskriminierungsverboten dar. Nach Auffassung des Schweizer Bundesgerichtes seien Einschränkungen der Personenfreizügigkeit in Übereinstimmung mit dem EG-Recht eng auszulegen (Hinweis auf BGE 130 II 176 vom 7. April 2004…
…in dem die Beschäftigung beginnt oder endet, sei Lohnzahlungszeitraum der Kalendertag. Eine Analogie zur Auslandsentsendung sei unzulässig, da hier kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der Progressionsvorbehalt zur Anwendung gelange. Das Recht hiezu stehe aber nur dem Ansässigkeitsstaat zu. Das Finanzamt hat die Berufung vom 17.6…
…deshalb jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen (vgl. VwGH 3.8.2000, 98/15/0202). Artikel 1 des EWR-Abkommens normiert das Ziel, eine beständige und ausgewogene Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung gleicher Regeln zu fördern…
…für die Verfolgung beträgt vier Jahre ab Begehung der Unregelmäßigkeit nach Artikel 1 Absatz 1. Jedoch kann in den sektorbezogenen Regelungen eine kürzere Frist vorgesehen werden, die nicht weniger als drei Jahre betragen darf. Bei andauernden oder wiederholten Unregelmäßigkeiten beginnt die Verjährungsfrist an dem Tag…
…ist diese Vorschrift als eine materiell-rechtliche Regelung anzusehen (EuGH 23.2.2006, Rs C-201/04). Eine Zollschuld unterliegt somit nur den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln, selbst wenn das Verfahren zur Erhebung der Schuld erst nach dem Inkrafttreten anderer oder geänderter Verjährungsregeln…
…Somit ist im verfahrensgegenständlichen Fall bei der Berechnung der Transportzeiten von einem Transportbeginn am 23. Mai 2002 um 06:45 Uhr auszugehen. Im Transportplan ist am selben Tag in der Zeit von 21:25 Uhr bis 22:30 Uhr - also nach einer Transportdauer von 14…