Das Förderziel muss in der Beseitigung oder Verminderung der Mittellosigkeit und der damit verbundenen Gefahren bestehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Notlage selbst verschuldet ist. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind aber noch nicht mit wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit gleichzusetzen. Es kann auch keine Rede davon…
8. Es liegt auf der Hand, dass die Bw über den Sorgfaltspflichtakt der im Stiftungsauftrag agierenden Bank (LGT) Bescheid wusste, insbesondere über den vom Stiftungsrat selbst initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als "wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen…
Hinsichtlich des angefochtenen Verspätungszuschlages führte die Bw. nicht aus, weshalb eine Verspätung der Erklärungsabgabe nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung…
Zum weiteren Einwand bezüglich der Rechtsprechung des VwGH vom 31.3.1998, Zl. 98/13/0039, wonach die Zurechnung an den Treuhänder bejaht würde, wenn dieser über die Gesamtanteile verfügen könnte - wie der Stiftungsrat, welcher über das Vermögen tatsächlich verfügte - , ist festzustellen, dass im gegenständlichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Privatstiftung, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. März 2010 betreffend Stiftungseingangssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Stiftungseingangssteuer gemäß § 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 5. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 2. August 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit .b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-Privatstiftung, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 1. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Juni 2010 betreffend Festsetzung von Stiftungseingangssteuer in Höhe von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Privatstiftung, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. September 2009 betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO (Stiftungseingangssteuer) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag.jur. Josef Nothdurfter Treuhand und Steuerberatungsges.m.b.H., 5071 Wals, Lagerhausstraße 24, vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 8. April…
Darüber hinaus sei erwähnt, dass dem Vorstand als drittes Mitglied FW angehört. Die Beteiligungsveräußerung bedurfte eines einstimmigen Beschlusses des Stiftungsvorstandes, und FW steht in keinem weiteren Naheverhältnis zu den an der Veräußerung beteiligten Personen. Zu den Ausführungen im Einzelnen: Für die langwierigen und umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen…
Die bloße Gewährung von Stipendien allgemeiner Art ist nach Ansicht des erkennenden Senates nicht gemeinnützig. Abgesehen davon tritt sie mit direkten staatlichen Fördermaßnahmen (Direkttransferzahlungen) in Konkurrenz. Aus diesen Wertungen lässt sich kein unmittelbarer Bedarf aus einer zusätzlichen indirekten Förderung über eine Steuerbegünstigung, die gegenständlich von…
Da diese aus dem Verzicht auf ein marktübliches Entgelt für eine Sicherheitsleistung resultierende Zuwendung jedoch in Zusammenhang mit den dem außerbetrieblichen Vermögen zuzuordnenden Wertpapieren der Bw. steht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch eine Minderung des steuerpflichtigen Einkommens der Bw. bewirkt worden ist. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Privatstiftung, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. März 2010 betreffend Stiftungseingangssteuer im fortgesetzten Verfahren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und…
Bei der hier vorliegenden kontrollierten Stiftung sei von einer transparenten Gesellschaft auszugehen, weil der wirtschaftliche Stifter oder der Begünstigte über das Vermögen der Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesen Personen zuzurechnen, insbesondere wenn ein Recht auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 17. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10. Mai 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit. b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Y-Privatstiftung, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien je vom 8. Mai 2009 betreffend 1. die Aufhebung des stattgebenden Bescheides nach § 33 ErbStG vom 14. Mai 2008 und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A2 1 Bw., vertreten durch Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger Ring 14, gegen fünf Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Februar 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Schenkungssteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Bubla & Bubla Wirtschaftstreuhand GmbH., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Abgesehen davon, all die im Berufungsverfahren thematisierten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenat keine Bindungswirkung entfalten, waren die Ausführungen in der Berufung nicht dazu geeignet, eine entschuldbare Fehlleistung, geschweige denn die Annahme, die Bw. hätte ihre Handlungsweise auf eine Rechtsansicht gestützt, die als vertretbar gewertet werden könnte…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Mag. Belinda Maria Eder und Mag. Martin Saringer im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung der…