…die Wortfolge "und mindert nicht dessen Unterhaltsanspruch" als verfassungswidrig aufgehoben. 2. Die dem Kind gegenüber geschuldete Unterhaltsleistung muss bei einer Steuer, deren Belastungskonzept die Erfassung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach dem Prinzip der Individualbesteuerung zum Ziel hat, in ausreichender Weise steuermindernd (beim Unterhaltspflichtigen) berücksichtigt werden. 3…
…1967). Im Mai und Juni 2010 bestand in Deutschland für das Kind kein Anspruch auf die Familienleistungen, weshalb die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge in voller Höhe vorlagen. Hinsichtlich der Ausführungen der Berufungswerberin zur Verjährung ist zu bemerken, dass nach § 207…
…Gegenständen bei der Übersiedlung mitgenommen? 10) Was für persönliche Beziehungen unterhalten Sie in Deutschland? Was für wirtschaftliche Beziehungen? 11) Haben Sie Kinder oder sonstige Verwandte in Vorarlberg/Österreich? Sind Sie in Vorarlberg bei einem Verein? 12) Was für Gründe hatten Sie für Ihre Wohnsitzverlegung nach…
…bis 15. Mai 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Destillateurmeister in Österreich. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses erhielt er Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe und bewarb sich bei zahlreichen Betrieben in Österreich und Deutschland. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 machte der Bw. daher ua. Werbungskosten im…
…Rechtslage bei unterjähriger Begründung oder unterjährigem Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht die Einkommensteuer nur nach dem Einkommen ermittelt wird, das während der Dauer der Steuerpflicht bezogen wurde (§ 39 Abs. 2 EStG 1988). Eine Umrechnung auf einen Jahresbetrag erfolgt nicht und es werden auch die nach Wegfall…
…1. Februar 2004 bis 7. April 2009 bei diesem deutschen Finanzamt als Grenzgänger gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Österreich-Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt. Aus den sich auf S 7 und S 13 Finanzamtsakt befindenden Lohnzetteln für die Jahre 2004 und 2005 ist ersichtlich, dass…
…dass bei dem genannten Versicherungsunternehmen für den Berufungswerber und seine Kinder A und C ein vertraglicher Krankenversicherungsschutz besteht, dessen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Nach Kontaktaufnahme durch die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates teilte der steuerliche Vertreter auf ihre Fragen telefonisch (sinngemäß) mit: "Der Berufungswerber…
…Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen, da sie während und für die Zeit der steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland zugeflossen sind, bzw. bleiben sie, soweit sie ab der steuerlichen Ansässigkeit in Österreich, welche während des Jahres 2006 unterjährig nach Österreich verlegt wurde, zugeflossen sind, ebenfalls auf Einkünfte nach § 67…
…sich der Abgabepflichtige bei seiner Lebenspartnerin aufgehalten habe, nicht ausreichend sei, um den "Aufwand" anerkennen zu können. Im Vorlageantrag vom 19. März 2010 wurde ergänzend ausgeführt, dass der Abgabepflichtige den Lebensmittelpunkt in A zusammen mit seiner Lebensgefährtin hatte und Frau B in Deutschland als Key…
…nach Art. 15 und 16 DBA Ö/DE steuerbar in Deutschland und nicht steuerbar in Österreich seien. Über Anfrage des Finanzamtes vom 25. Jänner 2007 hinsichtlich der Bezüge des Bw. teilte die Wiener Gebietskrankenkasse mit Schreiben vom 7. Februar 2007 mit, dass es sich bei…
…Umstände (wie Vorhandensein einer Wohnung, polizeiliche Meldung etc.) der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht mehr in Österreich angenommen werden. 2.) Bei Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen (Art. 4 DBA-Deutschland) kommt es auf die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen an. Die persönlichen Beziehungen schlagen sich insbesondere…
…Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Die Grenzgängerregelung des DBA Deutschland (Art. 15 (6)) wurde mit Verständigungsvereinbarung mit der BRD (FinMin Baden-Württemberg vom 29.8.1994) dahingehend ausgelegt, dass bei geringfügiger Nichterfüllung der…
…sie an, bei dem bescheidgegenständlichen Fahrzeug handle es sich um ein Leihfahrzeug, welches ihr nur zur Nutzung zur Verfügung gestellt worden sei. Überdies sei dieses Fahrzeug in Deutschland rechtmäßig versichert und versteuert. Nach europäischer Rechtsprechung könne sie zur Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer nicht verpflichtet werden, da…
…behalte seinen deutschen Wohnsitz bei, welchen seine Familie während seiner Entsendung nach Österreich weiterhin bewohne. Zudem begründe der Bw. einen Wohnsitz zur Dienstverrichtung in Österreich. Gemäß Art. 4 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf…
…mindestens zu 90 % der österreichischen Einkommensteuer unterliegen oder wenn die nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als (bis 2008) 10.000 Euro betragen. 3. Nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland dürfen vorbehaltlich der Artikel 16 bis 20 Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen…
…in diesem Zusammenhang auch den Aktenvermerk der B GmbH vom 6. Juni 2007 über ein Telefonat mit dem Berufungswerber, wonach er bekanntgegeben hat, dass er für zwei Jahre nach Land1 reist und Frau H die Hausmeistertätigkeit übernimmt; vgl. das Schreiben (Vollmacht) vom 6. Juni 2007…
…und Bundesrepublik Deutschland) wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen vermieden. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland steht dem Wohnsitzstaat - im gegenständlichen Verfahren Österreich - das Recht zu, die Steuern von den ihm zur Besteuerung überlassenen Einkünften nach dem Satz zu erheben, der dem Welteinkommenentspricht. Daher ist bei der Ermittlung…
…2005 bis 2008 bezog er ausländische Kapitalerträge, die dem Finanzamt aufgrund von Kontrollmitteilungen nach der EU-Zinsrichtlinie (RL 2003/48/EG) bekannt wurden. Dabei handelt es sich 2008 um Zinserträge der Sparkasse S./Deutschland und von einer bayrischen Bank. Die Kontrollmitteilungen enthalten den Namen und…
…dass die Doppelbsteuerung grundsätzlich im Wege der Befreiung vermieden werden soll: hat der Wohnsitzstaat nach den Verteilungsnormen das Besteuerungsrecht, darf der Quellenstaat/Tätigkeitsstaat kein Besteuerungsrecht ausüben. Ist das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates ausgeschlossen, verbleibt ihm jedoch die Möglichkeit zum Progressionsvorbehalt (Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland)…
…von einer Ansässigkeit in Österreich auszugehen sei, seien im Kalenderjahr 2001 in jedem Fall jene Entgeltsanteile, für welche ein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (nach dem alten Abkommen) bestanden habe, aus der Bemessungsgrundlage herauszurechnen und nur unter Progressionsvorbehalt zu besteuern. Weiters führte er wörtlich zum Thema…