…der zollamtlichen Überwachung unterliegen bis sie ihren zollrechtlichen Status ändern, in eine Freizone oder Freilager verbracht, wiederausgeführt oder nach Art. 182 ZK vernichtet oder zerstört würden (Art. 37, 98 ZK). Die Bf. als Lagerhalterin sei gem. Art. 101 Buchstabe a ZK verantwortlich, dass die Waren…
…April 2011) aufgehoben. Um den Status der Waren beurteilen zu können, musste ermittelt werden, ob seinerzeit bei der Verbringung des Maises in das Zollgebiet der Gemeinschaft eine Willenserklärung im Sinne des Artikels 233 ZK-DVO oder eine mündliche Zollanmeldung nach Artikel 225 ZK-DVO abgegeben…
…April 2011) aufgehoben. Um den Status der Waren beurteilen zu können, musste ermittelt werden, ob seinerzeit bei der Verbringung des Maises in das Zollgebiet der Gemeinschaft eine Willenserklärung im Sinne des Artikels 233 ZK-DVO oder eine mündliche Zollanmeldung nach Artikel 225 ZK-DVO abgegeben…
…April 2011) aufgehoben. Um den Status der Waren beurteilen zu können, musste ermittelt werden, ob seinerzeit bei der Verbringung des Maises in das Zollgebiet der Gemeinschaft eine Willenserklärung im Sinne des Artikels 233 ZK-DVO oder eine mündliche Zollanmeldung nach Artikel 225 ZK-DVO abgegeben…
…April 2011) aufgehoben. Um den Status der Waren beurteilen zu können, musste ermittelt werden, ob seinerzeit bei der Verbringung des Maises in das Zollgebiet der Gemeinschaft eine Willenserklärung im Sinne des Artikels 233 ZK-DVO oder eine mündliche Zollanmeldung nach Artikel 225 ZK-DVO abgegeben…
…komme daher nicht in Betracht. In der Folge hat der VwGH auch andere Bezug habende Berufungsentscheidungen des UFS wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben (so etwa mit Erkenntnis Zl. 2008/16/0125 vom 05.04.2011). Um den Status der Waren beurteilen zu können…
…Die Überlassung der Ware ist als eine der für die ordnungsgemäße Überführung einer eingeführten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr erforderliche Förmlichkeit zu betrachten, weil ihr Zweck gemäß Artikel 79 Absatz 1 ZK darin besteht, einer Nichtgemeinschaftsware den Status einer Gemeinschaftsware zu verleihen (vgl EuGH…
…Die Überlassung der Ware ist als eine der für die ordnungsgemäße Überführung einer eingeführten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr erforderliche Förmlichkeit zu betrachten, weil ihr Zweck gemäß Artikel 79 Absatz 1 ZK darin besteht, einer Nichtgemeinschaftsware den Status einer Gemeinschaftsware zu verleihen (vgl EuGH…
…Die Überlassung der Ware ist als eine der für die ordnungsgemäße Überführung einer eingeführten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr erforderliche Förmlichkeit zu betrachten, weil ihr Zweck gemäß Artikel 79 Absatz 1 ZK darin besteht, einer Nichtgemeinschaftsware den Status einer Gemeinschaftsware zu verleihen (vgl EuGH…
…Die Überlassung der Ware ist als eine der für die ordnungsgemäße Überführung einer eingeführten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr erforderliche Förmlichkeit zu betrachten, weil ihr Zweck gemäß Artikel 79 Absatz 1 ZK darin besteht, einer Nichtgemeinschaftsware den Status einer Gemeinschaftsware zu verleihen (vgl EuGH…
…Die Überlassung der Ware ist als eine der für die ordnungsgemäße Überführung einer eingeführten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr erforderliche Förmlichkeit zu betrachten, weil ihr Zweck gemäß Artikel 79 Absatz 1 ZK darin besteht, einer Nichtgemeinschaftsware den Status einer Gemeinschaftsware zu verleihen (vgl EuGH…
…Die Überlassung der Ware ist als eine der für die ordnungsgemäße Überführung einer eingeführten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr erforderliche Förmlichkeit zu betrachten, weil ihr Zweck gemäß Artikel 79 Absatz 1 ZK darin besteht, einer Nichtgemeinschaftsware den Status einer Gemeinschaftsware zu verleihen (vgl EuGH…
…April 2011) aufgehoben. Um den Status der Waren beurteilen zu können, musste ermittelt werden, ob seinerzeit bei der Verbringung des Maises in das Zollgebiet der Gemeinschaft eine Willenserklärung im Sinne des Artikels 233 ZK-DVO oder eine mündliche Zollanmeldung nach Artikel 225 ZK-DVO abgegeben…
…April 2011) aufgehoben. Um den Status der Waren beurteilen zu können, musste ermittelt werden, ob seinerzeit bei der Verbringung des Maises in das Zollgebiet der Gemeinschaft eine Willenserklärung im Sinne des Artikels 233 ZK-DVO oder eine mündliche Zollanmeldung nach Artikel 225 ZK-DVO abgegeben…
…April 2011) aufgehoben. Um den Status der Waren beurteilen zu können, musste ermittelt werden, ob seinerzeit bei der Verbringung des Maises in das Zollgebiet der Gemeinschaft eine Willenserklärung im Sinne des Artikels 233 ZK-DVO oder eine mündliche Zollanmeldung nach Artikel 225 ZK-DVO abgegeben…
…komme daher nicht in Betracht. In der Folge hat der VwGH auch andere Bezug habende Berufungsentscheidungen des UFS wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben (so etwa mit Erkenntnis Zl. 2008/16/0125 vom 5. April 2011). Um den Status der Waren beurteilen zu können…
…komme daher nicht in Betracht. In der Folge hat der VwGH auch andere Bezug habende Berufungsentscheidungen des UFS wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben (so etwa mit Erkenntnis Zl. 2008/16/0125 vom 5. April 2011). Um den Status der Waren beurteilen zu können…
…komme daher nicht in Betracht. In der Folge hat der VwGH auch andere Bezug habende Berufungsentscheidungen des UFS wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben (so etwa mit Erkenntnis Zl. 2008/16/0125 vom 5. April 2011). Um den Status der Waren beurteilen zu können…
…EuGH 1.2.2001, Rs C-66/99). Der zollrechtliche Status der Ware braucht dem Handelnden mithin nicht bekannt sein (Witte in Witte, Zollkodex4, Art 203 Rz 17). Im Zuge der Ausfuhrabfertigung ist die Bf. als indirekter Vertreter des Ausführers aufgetreten. Ein indirekter Vertreter handelt…
…daraus der zollrechtliche Status der Waren nicht ablesbar ist bzw. kein eindeutiger Hinweis auf die Zollhängigkeit der Waren erfolgt. Der Versandschein sei nicht mehr auffindbar und gebe es auch keinen Nachweis für dessen ordnungsgemäße Übergabe. Erst durch die nachweisliche Übergabe der Papiere wird der Warenführer…