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4 Treffer1532 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1132-W/12Berücksichtigung von Geldspenden an nicht in der Spendenliste eingetragene Organisationen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 30. November 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe &nbsp…

UFSW RV/0912-W/11Steuerliche Berücksichtigung von Spenden an nichtbegünstigte Organisationen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Tulln betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt mit seinen beiden Tätigkeiten Einkünfte aus nichtselbständiger…

UFSW RV/0909-W/10Spendenbegünstigung - kontinuierliche Betätigung über drei Jahre im Bereich eines begünstigten Zweckes vor Antragstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009…

UFSW RV/2507-W/10Widerruf eines Spendenbegünstigungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.05.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder HR Mag. Manuela Fischer, Mag. Michael Schiller und Susanne Fazekas über die Berufung des Bw., vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, 1010 Wien, Bösendorferstraße 2, vom 7. April…