…bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist unter anderem, dass der Spendenempfänger zum Zeitpunkt der Zuwendung in einer Spendenliste für begünstigte Spendenempfänger im Sinne des § 4a Z 3 EStG eingetragen ist (vgl…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. (Berufungswerber) hat mit Schreiben vom 9. Juni 2009 einen Antrag auf Aufnahme in die Spendenliste gem. § 4a Z 4 lit a EStG 1988 an die zuständige Abgabenbehörde erster Instanz gestellt…
…bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist unter anderem, dass der Spendenempfänger zum Zeitpunkt der Zuwendung in einer Spendenliste für begünstigte Spendenempfänger im Sinne des § 4a Z 3 EStG eingetragen ist (vgl…
…jedoch nicht rechtzeitig vorgelegt, hat das Finanzamt den bestehenden Spendenbegünstigungsbescheid zu widerrufen. Der Widerruf gilt sodann in Zukunft, d.h. ab der Veröffentlichung in der Spendenliste. Im Fall des Bw. ist diese Folge mit dem 16. März 2012 eingetreten. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Widerruf…
…in untergeordnetem Ausmaß. - Die Rechtsgrundlage stellt sicher, dass an Mitglieder oder Gesellschafter oder diesen nahe stehende Personen keinerlei Vermögensvorteile zugewendet werden und dass gesammelte Spendenmittel ausschließlich für begünstigte Zwecke gemäß Z 3 verwendet werden. Dies gilt auch für den Fall der Auflösung der Körperschaft oder…
…Bestimmungen den Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht, eine Aufzählung der ideellen und finanziellen Mittel sowie eine Vermögensbindung enthalten. Diese Vermögensbindung soll sicherstellen, dass die vorhandenen Spendenmittel, im Falle der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall des begünstigten Zweckes, ausschließlich für begünstigte Zwecke gemäß § 4a Z 3 EStG…