…der mit dem Leitungsrecht belastet ist. Dabei wird vom Verkehrswert der mit dem Schutzstreifen (Servitutsstreifen) belegten Bodenfläche vor Einräumung des Leistungsrechtes ausgegangen. In der Fachliteratur wird die Verkehrswertminderung für unterirdische Leitungen - bezogen auf den Schutzstreifen mit 5 bis 30% angegeben. Hiebei ist auch zu erwähnen…
…zum Nachbargrundstück einzuhalten. Dieser Abstand belaufe sich auf mindestens 3 Meter. Der Servitutsstreifen decke sich somit mit der Vorgabe des Seitenabstandes zum Nachbarn. Die in der Berufungsschrift weiter argumentierten Wertminderungsgründe für den Bodenwert, nämlich Form ("schiefwinkelig"), Lage ("liegt tiefer als Umgebungsgrundstücke") und Grundwasserspiegel ("Notwendigkeit eines…
…der nicht bebaut werden dürfe, zum Nachbargrundstück einzuhalten. Dieser Abstand belaufe sich auf mindestens 3 Meter. Der Servitutsstreifen decke sich somit mit der Vorgabe des Seitenabstandes zum Nachbarn. Weiters spreche der Dienstbarkeitsbestellungsvertrag im Punkt "Pflichten des Berechtigten" darüber ab, dass alle Kosten, Errichtungsarbeiten und Pflegetätigkeiten…
…bemessen, der mit dem Leitungsrecht belastet ist. Dabei wird vom Verkehrswert der mit dem Schutzstreifen (Servitutsstreifen) belegten Bodenfläche vor Einräumung des Leitungsrechtes ausgegangen. In der Fachliteratur wird die Verkehrswertminderung für unterirdische Leitungen - bezogen auf den Schutzstreifen - mit 5 - 30 % angegeben. Hiebei ist auch zu erwähnen…
…die diese Arbeiten, sowie den sicheren Bestand der Anlage hindernden oder gefährdenden Boden- und Pflanzenhindernisse im Bereich des Servitutsstreifens zu entfernen; während der Bauphase bis zur Fertigstellung der Leitungsführung über diese Grundstücke Baustoffe und Baugeräte an- und abzuliefern und soweit notwendig und zweckmäßig die Grundstücke…
…würden außerhalb der Ortschaft bzw. in Hofnähe liegen und seien Landwirtschaftlich-Ackerbau genützt. Die Servitutsfläche sei das Produkt aus Leitungslänge und der Breite des Servitutsstreifens und sei anhand der planlichen Unterlagen der Einwendungen überprüft worden, sie betrage wie bisher 1827 m². Das Grundstück 452 Katastralgemeinde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg vom 24. April 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem…
Was den "Ertragswertbegriff" anlangt, geht der Bw. offensichtlich von einem anderen Verständnis als das Bewertungsgesetz aus. § 32 Abs. 2 BewG definiert was unter Ertragswert zu verstehen ist. Maßgebend ist nicht der tatsächlich erzielte Ertrag, sondern der erzielbare Ertrag. Dabei gibt das Gesetz in einer Reihe…