Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Voitsberg betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 und Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2002 vom 5. April 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
…betreffend Energieabgabenvergütung (Seniorenwohnhaus) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Formular ENAV 1 beantragte die Bw am 10.07.2012 die Vergütung von Energieabgaben für das Kalenderjahr 2011 in Höhe von € 9.084,79 für das Seniorenwohnhaus. …
…Eigentümerin der Liegenschaften EZ 1, und EZ 2 beide KG 6..H. Auf diesen Liegenschaften wurden ein Seniorenpflegewohnheim, Räume für ein Cafe und für Hauskrankenpflege (EZ 1, EWAZ 2/5) und ein Seniorenwohnhaus ( EZ 2, EWAZ 2/3 ) errichtet. Die Bw. nahm für die Errichtung…
…Vom Finanzamt wurde in der Folge - ohne eine amtswegige Erhebung im Hinblick auf das Parteienvorbringen und den evidenten Behinderungsgrad der Ehegattin vorzunehmen - auch im Einkommensteuerbescheid 2011 vom 1.8.2012 keine außergewöhnliche Belastung für die Zahlungen der Aufenthaltskosten der Gattin im Seniorenwohnhaus durch den Bw…
…oder noch schlimmeren Überlastungsreaktionen wie in Lainz und anderen Altersheimen vorzubeugen." Der Arbeitgeber des Berufungswerbers bestätigte im Schreiben vom 20. November 2012 Folgendes: "Herr RH ist seit 1998 im Seniorenwohnhaus K als Altenfachbetreuer beschäftigt. Dieser Beruf verlangt den Mitarbeitern hohe psychische und physische Belastungen ab…
…Altenbetreuung sei insbesondere für ältere Menschen die kreative Gartengestaltung mit Kräuterspiralen, Insektenhotels, die mit Heiminsassen gebastelt worden seien, wie zB nachweislich in den Seniorenwohnhäusern in Rottenmann, Bad Aussee und fünf anderen Pflegehäusern, ein fixer Bestandteil. Die Ausbildung zu Altenbetreuern sei eine mit typischen Lehrern wie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vom 16. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel vom 25. August 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der Erklärung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 0000 Wien, A-Str.1, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 13. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Ing. Mag…