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4 Treffer1537 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0066-L/07Aufhebung und Zurückverweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit des Spruchsenats infolge unrichtiger Zusammensetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.10.2008

…vierter (Vorsitzender) bzw. an siebter (Laienbeisitzer) Stelle der im Falle der Verhinderung eines der im Vorabsatz genannten Senatsmitglieder in den Senat jeweils an die Stelle der verhinderten Mitglieder eintretenden Ersatzmitglieder. Während die Verhinderung des erstgenannten Senatsvorsitzenden (infolge dessen aktenkundiger Erklärung seiner Befangenheit gemäß § 72 FinStrG…

UFSL FSRV/0055-L/03Steuerhinterziehungen eines Geschäftsmannes aus dem Rotlichtmilieu; Strafberufung des Amtsbeauftragten und diesbezügliche Verfahrensfragen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0058-L/09Zurückweisung eines Fristsetzungsantrages iSd § 57 Abs. 6 FinStrG bei unzureichender Sachverhaltsdarlegung trotz Vorhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2011

…des Finanzamtes LlNZ als Finanzstrafbehörde erster Instanz | | am 08.11.2000 | Finanzstrafverfahren gegen | A | wegen | § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG | | Gegenwärtig: | Senatsvorsitzender: | Richter Dr. K | Mitglieder: | 1. Mag. M | | 2…

UFSL FSRV/0026-L/05Liquiditätsbedingte vorsätzliche Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Ehegattin des Unternehmers als Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 1/2

…des Amtsbeauftragten in der zu diesem Zwecke geführten Datenbank ordnungsgemäß erfasst worden und ergab sich aus der Reihung dieser Aktenvorlage eine Zuständigkeit des Dr. A als Senatsvorsitzender (genannte Verfügung der Finanzlandesdirektion, Aktenvermerk des Vorsitzenden). Ab betreffend den Zeitraum 2003 war die Zuständigkeit der Vorsitzenden Dr…