…vierter (Vorsitzender) bzw. an siebter (Laienbeisitzer) Stelle der im Falle der Verhinderung eines der im Vorabsatz genannten Senatsmitglieder in den Senat jeweils an die Stelle der verhinderten Mitglieder eintretenden Ersatzmitglieder. Während die Verhinderung des erstgenannten Senatsvorsitzenden (infolge dessen aktenkundiger Erklärung seiner Befangenheit gemäß § 72 FinStrG…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
…des Finanzamtes LlNZ als Finanzstrafbehörde erster Instanz | | am 08.11.2000 | Finanzstrafverfahren gegen | A | wegen | § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG | | Gegenwärtig: | Senatsvorsitzender: | Richter Dr. K | Mitglieder: | 1. Mag. M | | 2…
…des Amtsbeauftragten in der zu diesem Zwecke geführten Datenbank ordnungsgemäß erfasst worden und ergab sich aus der Reihung dieser Aktenvorlage eine Zuständigkeit des Dr. A als Senatsvorsitzender (genannte Verfügung der Finanzlandesdirektion, Aktenvermerk des Vorsitzenden). Ab betreffend den Zeitraum 2003 war die Zuständigkeit der Vorsitzenden Dr…