…mit der Erzielung der Geschäftsführerbezüge und damit lägen Betriebsausgaben aus selbständiger Arbeit vor. Aus dem Akteninhalt ist ersichtlich, dass die gegenständliche Konkurseröffnung am 27.6.1996 erfolgte und der Konkurs am 2.12.2000 aufgehoben wurde. Die Bw. war im berufungsgegenständlichen Zeitraum geschäftsführende Gesellschafterin der…
…in der Vorhaltsbeantwortung angeführt, stellt sich die Frage, warum man eine Spedition beauftragt, um diesen Schrott nach Deutschland zu transportieren und dafür auch noch zu bezahlen. Tz 27 Al.: Mit Notariatsakt vom 4. Mai 1990 wurde die Al. mit Sitz in An. gegründet. Gesellschafter sind…
…nicht der Gesellschaft zugerechnet werden kann. Eine verdeckte Ausschüttung liegt nur dann vor, wenn die Gesellschafter nach dem Bekannt werden auf die Refundierung verzichten. Stellt die Gesellschaft dagegen eine Forderung ein, fehlt es an der erforderlichen Absicht der Vorteilszuwendung. Geld- oder Sachentnahmen des geschäftsführenden Alleingesellschafters…
…in der Bw. keine Bedeutung. Er weise nochmals darauf hin, dass die Bw. durch den Schuldbeitritt zivilrechtlich Schuldnerin geworden sei. Es treffe zwar zu, dass zivilrechtlich die Beteiligung nicht im Unternehmen gewesen sei, es habe sich aber immer eine Forderung an den Gesellschafter in den…
…B. | B. | zeigt anhand div. Aktenvermerke, HV-Protokolle etc. die Entwicklung der E. AG in | | Deutschland, insbesondere aber den geschäftlichen Niedergang in 1999. Wir legen daher nunmehr vor: A - Beziehung des Bw. zu Herrn B. - Darlehenshingabe ab 1997 | Bezeichnung Dokument…
…Anmerkungen: AA= Abgabenart ZR= Zeitraum F = Fälligkeit Betrag = Finanzamtsbescheid Quote= Gleichbehandlungsquote (Soll- Quote) Ist- Qu. = tatsächliche Quote des Abgabengläubigers Ausfall = Differenz der Ist-Quote zur Soll-Quote L = Lohnsteuer DB = Dienstgeberbeitrag DZ = Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Graz, am 21…
…gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern, den Gläubigern und auch gegenüber den Behörden. Im Haftungsverfahren ist nämlich entscheidend, ob man zum Geschäftsführer bestellt war. Der Bw. war als solcher verpflichtet, für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten zu sorgen. Im Abgabenrecht ist nicht entscheidend, ob der Geschäftsführer…
…Gesellschaften zahlreiche LKW-Züge zugelassen gewesen seien, aber die Fahrer von den erwähnten belgischen Firmen "gestellt" worden seien. Folglich habe die Bw. darauf vertrauen können, dass die von ihrem Vater gewählte Vorgangsweise den gesetzlichen Bestimmungen entspreche. Auch unter diesem Gesichtspunkt sei eine schuldhafte Pflichtverletzung der…
d) Die Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer 1-12/1999 ergibt sich aus § 6 Abs. 3 KFZStG. Danach ist die jeweils für ein Kalendervierteljahr selbst zu berechnende Steuer bis zum 15. Tag des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Da bis zum Ausscheiden der Bw. als…
…z.B. VwGH 26.2.2004, 2004/16/0034 mit Hinweis auf Stoll, BAO, 2713). Zum Antrag auf "formelle Einvernahme der beiden ehemaligen Geschäftsführer" wird noch bemerkt, dass eine Vernehmung des Abgabenpflichtigen (hier: des Haftungspflichtigen) im eigenen Verfahren als Zeuge ausgeschlossen ist (Ritz, BAO³, § 115…
…dass sie offenbar in den anderen in der Verhandlung bekannt gegebenen Fällen, offensichtlich ihre Funktion sachgerecht ausüben habe können, weil eben bei diesen Gesellschaften sie nicht von einem Geschäftsführer oder sonstigen Personen durch offensichtlich gesetzwidrige Maßnahmen hinters Licht geführt worden sei. Über die Berufung wurde…
…an Abgaben darauf beruhe, dass der damalige Mitgesellschafter und spätere Geschäftsführer C.K. bis zu seinem Ableben als Alleinverantwortlicher des Rechnungswesens fungiert hätte und gleichzeitig einen erheblichen Anteil des Putzmaterials in Eigenregie weiterverkauft hätte, ohne diesbezüglich die anderen Geschäftsführer und Gesellschafter Bw. und K.P…
…Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Wenn der Berufungswerber diesen Vorhalt nicht beantworte…
…möge angeben, in welchen Beträgen ihrer Ansicht nach in den berufungsgegenständlichen Jahren 1995 bis 1998 die nicht erfolgte Verzinsung eine verdeckte Ausschüttung darstelle und in welcher Höhe Entnahmen des Gesellschafters RH in Form von Rückzahlungen der Bw. erfolgt sei. Nach einer schriftlichen Erinnerung gab die…
…neue Gesellschafter - Kapitalerhöhung) verlangt, wobei er auch wollte, dass sie, die Bw, Kapital einzahle und mit gutem Beispiel voran gehe. Unsere damalige Buchhalterin, Frau M.B., hätte ihr davon ab, worauf er sehr sauer gewesen sei. Im Februar 2000 sei es dann zum Konkurs der…
…1999) davon aus, dass es bei diesem Verkauf zu einer verdeckten Ausschüttung zu Gunsten des Gesellschafter- Geschäftsführers in Höhe von 708.750 S gekommen sei. Die GmbH und der Berufungswerber (Bw.) als deren Masseverwalter bestritten dies. Schließlich erklärten beide Parteien dieses Verfahrens, mit dem Ansatz…
…Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen (zB Hausbank) behindert sieht, entweder sofort im Rechtsweg die Möglichkeit der unbehinderten Ausübung seiner Funktion zu erzwingen oder seine Funktion niederzulegen und als Geschäftsführer auszuscheiden (VwGH 2.7.2002, 96/14/0076). 3) Nach der ständigen Rechtsprechung…
…M, K und G die S GmbH, wobei sich die Gesellschafter H und M mit jeweils 26 % beteiligten und zu alleinvertretungsbefugten Geschäftsführern bestellt wurden. Zusätzlich zu den beiden Geschäftsführern wurde für die S GmbH die Ehegattin des Beschuldigten zeichnungsberechtigt, SM (Veranlagungsakt der S GmbH, StNr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C.B., St.V., O. 36, vertreten durch Mag. M.V., Rechtsanwalt, St.V. , W.-Strasse 9, vom 3. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 20. Februar 2002 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm…
…nachvollziehbar. Vielmehr habe die Behörde solche Umstände, wenn sie dargetan werden, im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht zu erheben. Im Übrigen sei davon auszugehen, dass die Erlassung eines Haftungsbescheides schon aus Verjährungsgründen nicht mehr in Betracht komme. Es werde die Beischaffung des Steueraktes und Konkursaktes beantragt…