…Eein- und Verkäufe getätigt". Der Bw. bestreite den laufenden Eein- bzw. verkauf nach wie vor: Es habe sich nur um eine übliche Sammlertätigkeit gehandelt. Es sei nie in seinem Sinne gewesen, dabei einen Gewinn zu erzielen, da die E den Besitzer zum größten Teil weit…
…ernähren habe, habe er Teile seiner Sammlung verkauft. Zum Vorbringen vom 4. Februar 2010 ist zu bemerken, dass die Häufigkeit der Verkäufe über eine übliche Sammlertätigkeit hinausgeht. Allein in den hier inkriminierten Zeiträumen wurden zumindest 901 Verkäufe getätigt, somit durchschnittlich 3-4 Verkäufe täglich. Weiters…
…gesammelten Waldfrüchte die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausgeübt und diese sind ihm daher zuzurechnen (wirtschaftlicher Eigentümer). Für die Annahme eines eigenständigen Gewerbebetriebes (Sammlertätigkeit) bieten sich keine Anhaltspunkte aus den Feststellungen der Betriebsprüfung. Das Argument des Betriebsprüfers, die Beeren seien nicht aus dem Privatvermögen des Bws…