…sowohl in zeitlicher und örtlicher als auch in organisatorischer Hinsicht. Beim vorliegenden Arbeitsverhältnis der Geschäftsführer überwiegen demnach aus steuerrechtlicher Sicht die Merkmale von nicht selbständig Tätigen im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988. Kfz-Sachbezug: Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor…
…dienstliche Fahrten ausgewiesen. Bei Hinzurechnung dieser Fahrten werden über 6.000 km private km pro Jahr zurückgelegt; -> voller Pkw-Sachbezug Hinzurechnung € 2.445,60 für 2007 und € 2.997,58 für 2008 Zu diesen Feststellungen führte die Berufung aus, dass das Fahrtenbuch…
…Tätigkeit vorwiegend im Außendienst ausgeübt habe. E) 1) Mit Ergänzungsersuchen vom 24. Jänner 2011 (OZ 17/2009) wurde der Bw. hinsichtlich der Berücksichtigung des halben Kfz-Sachbezuges ersucht, die Fahrtenbücher für die Jahre 2005 bis 2009 zu übermitteln. Zwecks Berücksichtigung der Vertreterpauschale werde der Bw…
…Endpunkte sowie der Zwischenziele so detailliert beschrieben wird, dass die Anzahl der gefahrenen Kilometer zweifelsfrei nachvollzogen werden kann. Zu beurteilen ist, ob dem Begehren des Bw. den Kfz-Sachbezug mit dem halben Wert in Ansatz zu bringen, Berechtigung zukommt. Gelingt der Nachweis, dass der Bw…
…416/2001 ist ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe, maximal 510 € monatlich, anzusetzen, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes KFZ für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen…
…2006 wurde eingewendet, dass "von Juli bis Dezember 2006" der volle Kfz-Sachbezug angesetzt worden sei, obwohl der Bw. unter der Grenze von 500 km bleibe. Bei dem Betrag von 765,78 € handle es sich um keine Werbungskosten im herkömmlichen Sinn, die mit dem…
…im Streitjahr bei der B AG im schweizerischen U als Grenzgänger beschäftigt. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer veranschlagte das Finanzamt gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 über die bundeseinheiltliche Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2001/416) einen Sachbezug von…
…158,69) auf einen Betrag von ATS 8.187,40 (€ 595,-) verringert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung rechnete der Prüfer neben den Geschäftsführerbezügen Kfz-Sachbezüge in voller Höhe mit einem Betrag von ATS 84.000 jährlich der Bemessungsgrundlage für den DB und DZ hinzu…
…ca. in einer Entfernung von 3,5 km vom Dienstort entfernt. Bei 20 Arbeitstagen errechne sich somit eine private Kilometerleistung von 140 km pro Monat für die Fahrten vom Wohnsitz zum Dienstort. Er besitze ebenfalls 2 private Kfz, darunter einen Minivan für die Familie, dessen…
…enthält folgende Ausführungen: Die Abgabenbehörde erster Instanz habe im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eigenständig den Sachbezug zu ermitteln. Das Wohnsitzfinanzamt habe sich im Detail mit dem Sachvorbringen und den vorgelegten Nachweisen auseinanderzusetzen und diese der eigenen Beurteilung zu unterziehen. Bei richtiger Beurteilung ergäbe sich daraus klar…
… 15 Abs. 2 EStG 1988 sind geldwerte Vorteile, wie etwa die Überlassung von Kfz zur Privatnutzung, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab dem Jahr 2002, BGBl II 2001/416, in der ab dem Kalenderjahr 2005…
…€ 1.260,05, DB € 123,40 und DZ € 10,42. Dagegen wurde durch den bevollmächtigten Vertreter berufen. Bei dem genannten Dienstnehmer sei Dienstort der Wohnort. Er dürfe das betriebliche Kfz nicht privat nutzen. Sollte eine Privatnutzung erforderlich sein, müsse er die durch…
…Sachverhaltsermittlungen zur Abwicklung der Servicevorgänge veranlasst (Beischaffung des Servicestoppauszugs vom Leasingunternehmen und der Service- bzw. Reparaturrechnungen sowie einer Stellungnahme zur Kilometerstandsangabe auf den Servicerechungen von der Kfz-Reparaturwerkstätte). Bei einer weiteren Auswertung des Fahrtenbuchs kamen neue Differenzen bezüglich der Kilometerstandsangaben zu Tage, welche der Bw…
…Zeitraum vom 1.1. bis 22.1.2009, bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle es sich auch um Privatfahrten und eine stichprobenweise Überprüfung mit dem Routenplaner hätte im Detail angeführten Differenzen ergeben. Der Bw. brachte in seiner Stellungnahme vor, in der Zeit vom…
…Lohnzettels (Antragsgrund: PKW-Sachbezug im halben Wert) erfolgen könnte, teilte das Finanzamt dem Berufungswerber schriftlich mit, dass dies aus folgenden Gründen für das Antragsjahr nicht mehr vorgenommen würde: Bereits im Rahmen von Lohnzettelberichtigungen für die Vorjahre sei dem Berufungswerber bei Besprechungen beim für die Veranlagung…
…Jahreskilometerleistung betrage. Diese im Rahmen der Prüfung bereits aufgezeigten Umstände seien bei der Bescheiderstellung unberücksichtigt geblieben, vielmehr gar nicht erwähnt worden. Es werde eine Abänderung der Lohnsteuer- und Dienstgeberbeitragsfestsetzung für den Prüfungszeitraum dahingehend beantragt, dass ein verminderter Sachbezug (0,75%) zur Anwendung gelangen würde, da…
…000 Privatkilometer gefahren, von Seiten des Unternehmens sei jedoch der volle Sachbezug für die Pkw-Nutzung angesetzt worden. Es werde daher um Korrektur des Jahreslohnzettels für 2009 und Rückerstattung der zuviel bezahlten Steuern ersucht. Bei Prüfung der Privatkilometer sei auch zu berücksichtigen, dass die Fahrt…
…bzw. etwa auch während der Arbeitszeit, unabhängig von der Heimfahrt/Anfahrt stattfinden. Insofern kann dem Vorbringen des Berufungswerbers hinsichtlich der letztlich allein in Streit stehenden Höhe des Sachbezuges nicht gefolgt werden. Mangels Nachweises bleibt es bei einem Sachbezugsansatz von 1,5%. Stattzugeben war insofern, als…
…erklärt. Beantragt wurde keinen Sachbezug für das vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Kraftfahrzeug in Ansatz zu bringen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. ist im Veranlagungsjahr bei der V. als Mitarbeiterin im Außendienst beschäftigt gewesen und wurde ihr vom Dienstgeber ein Firmenfahrzeug zur Verfügung…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist bei der Firma A GesmbH als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Für die Ausübung seiner Tätigkeit wurde ihm ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Für die Benützung dieses Firmen-Pkw für private Zwecke wurde vom Arbeitgeber ein Sachbezug nach …