…der vereinbarten aufgeschobenen Rente sei der um mehr als 50% abweichende Wert der Rente (Belastung) gem. § 16 Abs 3 BewG nach dem tatsächlichen Wert der eingetretenen Rentenlast zu berichtigen gewesen. Die tatsächliche Belastung habe null betragen, da die Berechtigte vor Eintritt der Zahlungspflicht verstorben sei…
…mit einer bestimmten Höhe gegenüberstehe. In diesem Falle sei die Höhe der Verbindlichkeit gegenüber dem sichernden Unternehmen als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, der dem vom BewG geforderten gemeinen Wert der Rentenlast entspreche. Dies sei eben der von ihm nachzuweisende Beschaffungspreis der Rente. Im gegenständlichen Fall hätte er…
…Jahren abgelesen und den Jahresbetrag der Rente von € 12.000,00 (ohne Anwendung eines Rechnungszinsfußes) mit 22,4 vervielfacht. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates muss aber bei der versicherungsmathematischen Berechnung des Rentenbarwertes eine Abzinsung vorgenommen werden. Stoll führt zur Frage der Abzinsung in Rentenbesteuerung4…
…Naheverhältnis zwischen Verpflichtetem und Berechtigtem. Dazu ist seitens des Unabhängigen Finanzsenates Folgendes festzuhalten: Der steuerliche Vertreter hat bei seiner Argumentation offensichtlich übersehen, dass die Rentenbesteuerung mit dem Steuerreformgesetz 2000 hinsichtlich der anlässlich der Übertragung von Wirtschaftsgütern geleisteten Renten eine grundsätzliche Änderung erfahren hat, indem die …
…590/74; so auch Stoll, Rentenbesteuerung aaO). Davon kann aber im gegenständlichen Fall keine Rede sein, beruht die Zahlung des HW doch auf der Abgeltung der Übertragung eines Wirtschaftsgutes und nicht auf einer gesonderten Unterhaltsverpflichtung des Rentenverpflichteten. So hat der VwGH auch zu letztwillig vermachten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…
…nun dazu, die künftige durchschnittliche, jedoch langfristige Rendite der Kapitalanlagen des Versicherers nicht höher als mit 4 % zu veranschlagen (Stoll, Rentenbesteuerung, RZ 96). Die prognostizierten Bruttorenditen in Höhe von 12 bzw. 9 % erscheinen dem Senat auch demzufolge von vornherein als absolut irreal hoch bzw. auch…
…exakt bestimmter Zeitpunkt feststeht. 5. Vorhaltszitate zur Zeitrente Wenn auch gegenständlich Zeitrenten nicht vorliegen, darf auf die Vorhaltszitate repliziert werden wie folgt: 5.1. BFH - 10 Jahre Hier darf auf Stoll, Rentenbesteuerung 4 RZ 56, verwiesen werden. Ebenso Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 29 Tz 9…
…Zahlungen für freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Kennzahl 450) als Sonderausgaben: 2009: 6.000,00 € 2010: 7.192,48 € Nach einem Telefonat übermittelte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers eine Kostenzusammenstellung 2009 und 2010 betreffend Rentenbelastungen für Frau Y…
…EStG 1988 sind Werbungskosten auch Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. 1.3 Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages geleistet werden, sind grundsätzlich Gegenleistungsrenten (Stoll, Rentenbesteuerung, 4. Auflage, 516 ff; SWK 2001…
…wird und wäre die Rente diesen festbestimmten Zeitraum auch an die Erben zu zahlen, falls der Berechtigte vor Erreichen des bestimmten Lebensalters stirbt, kann nicht mehr von einer Rente gesprochen werden (Stoll, Rentenbesteuerung, 3.Auflage, S 20). Diese Beurteilung kann auch nicht dadurch geändert werden…
…Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages geleistet werden, sind grundsätzlich Gegenleistungsrenten (Stoll, Rentenbesteuerung, 4. Auflage, 516 ff…
…Wertes beträgt und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht. Ist eine Last weggefallen, so bedarf die Berichtigung keines Antrages (s. zB Stoll, Rentenbesteuerung 4. Auflage, Rz 1695). Das Berufungsvorbringen, wonach der Gesetzgeber keine den vorzeitigen Tod des Berechtigten berücksichtigende Bewertungsnorm geschaffen…
…ist aber keine Ableitung aus Beweggründen erkennbar, sondern wird ausdrücklich auf das zu ermittelnde und gegebene "Wertverhältnis" abgestellt. Da die Rechtsvermutung der Abgabenbehörde sowohl im Zuge der berufenen Bescheide als auch bei den Bescheidbegründungen ausschließlich vom Vorliegen eine "Rentenbesteuerung gemäß § 29 EStG 1988" ausgegangen ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 und 2004 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für das Jahr 2003 entschieden: 1. Der Berufung wird, soweit sie sich gegen den Körperschaftsteuerbescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
96.071,- | 123.218,- | 125.716,- | 172.536,- | 174.091,- | 172.100,- | 166.379,- | 246.923,- *) | Differenz | 71,- | 23.330,- | 20.788,- | 62.040,- | 57.835,- | 46.772,- | 35.587…
…zu behandeln gewesen. Auf Grund dieses Berufungsvorbringens holte die Rechtsmittelbehörde vorerst eine Stellungnahme des Betriebsprüfers ein. An dieser hielt der Prüfer an seiner bisher vertretenen Rechtsansicht zur Rentenbesteuerung fest und wies darauf hin, dass das Berufungsvorbringen auch der bisherigen Behandlung der Rente seitens des Bw…
…sind Werbungskosten auch Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. 1.3 Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages geleistet werden, sind grundsätzlich Gegenleistungsrenten (Stoll, Rentenbesteuerung, 4. Auflage, 516 ff; SWK 2001, S 371…