…daher der Spruchsenatsvorsitzende daher auch den Auftrag zur Durchsuchung dieser Wohnräumlichkeiten nach den gegenständlichen Beweismitteln im Finanzstrafverfahren gegen Dr. Z erteilt. Gemäß § 93 Abs.3 FinStrG dürfen Personen nur dann durchsucht werden, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für die Innehabung von Gegenständen der in Abs.2 bezeichneten…
… 185 Abs. 1 lit. a FinStrG werden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 50,00 bestimmt. Gemäß §§ 136, 157 FinStrG wird das gegen den Bw. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Umsatzsteuer 1996 in Höhe von…
…Geldstrafe in der Höhe von € 1.000,00 verhängt und für den Fall deren Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von fünf Tagen ausgesprochen wurde (Finanzstrafakt Bl. 65 f). Die dem Beschuldigten auferlegten Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 [Abs. 1 lit…
…unvertretbaren wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 117 BAO muss es sich aber auch um Änderungen von "Rechtsauslegungen" - im Sinne der Interpretation rechtlicher Normen - handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5. Abs. 2 iVm Punkt 5. 1. Abs. 1 KESt-Richtlinien 1993…
…wenn diese Person nach der internen Geschäftsverteilung für die Approbation des konkreten Verwaltungsaktes nicht befugt gewesen sei, sei dies unmaßgeblich (Verweis auf VwGH 20.12.1996, 95/17/0392). b) Zur gesetzlichen Regelung: Die vermeintlichen Feststellungsbescheide hätten als schriftliche Erledigungen iSd § 97 Abs. 1 lit…
… 33 Abs.1 FinStrG nur vermeiden, wenn er in den Steuererklärungen oder einer Beilage darauf hinweist, dass er (entgegen der behördlichen Ansicht) im vorliegenden Fall z.B. Sonderbetriebsausgaben oder nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht hat. Die allgemeine Bekanntgabe eines Rechtsstandpunktes reicht zur Vermeidung der Offenlegungspflichtverletzung nicht…
…das Vergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bewirkt, indem sie vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 8,9,11/1999 in Höhe von S…
…unvertretbaren wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 117 BAO muss es sich aber auch um Änderungen von "Rechtsauslegungen" - im Sinne der Interpretation rechtlicher Normen - handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5. Abs. 2 iVm Punkt 5. 1. Abs. 1 KESt-Richtlinien 1993…
…festzusetzenden Veranlagungsjahre in noch zu ermittelnder Höhe bewirkt, wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und deshalb gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG [in der Fassung vor der FinStrG-Novelle…
…weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen CP, vertreten Dr. Johannes Maria Weinknecht, Wirtschaftstreuhänder in 5020 Salzburg, Am Platzl 5, und GP, vertreten durch KR Mag. Herbert Steiner in 5020 Salzburg, Stelzhamerstraße 5a, beide wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes…
…weshalb diesbezüglich das anhängige Verfahren spruchgemäß einzustellen war. Der Vorwurf des Spruchsenates, R habe betreffend die Voranmeldungszeiträume April, Mai, November und Dezember 1997, Februar, März und Juni 1998 Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG in Höhe von ATS 21.351,-- + ATS…
…unvertretbaren wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 117 BAO muss es sich aber auch um Änderungen von "Rechtsauslegungen" - im Sinne der Interpretation rechtlicher Normen - handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5. Abs. 2 iVm Punkt 5. 1. Abs. 1 KESt-Richtlinien 1993…
…Gemäß § 31 Abs. 5, 1. Satz FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre (und gegebenenfalls die hier nicht relevante in Abs. 4 lit. c genannte Zeit) verstrichen sind. Dem Beschwerdeführer…
…hinsichtlich der bestrittenen Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs 2 KStG) an einen nahe stehenden Vorteilsempfänger als unbegründet und war daher abzuweisen. B. Wiederaufnahme des Verfahrens 2004 und 2005 1. Neu Hervorkommen von Tatsachen: Die Gewinnscheinvereinbarung laut Erklärungen und Bilanzen: Die Bw hatte es in den…
…33 Abs. 3 lit. b FinStrG erfordert aber (naturgemäß) eine Kenntnis davon, ob für den betreffenden Zeitraum überhaupt selbst zu berechnende Abgaben zu entrichten bzw. abzuführen sind. Hält der (objektiv) tatbildlich iSd § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und eine entsprechende Pflichtverletzung zumindest ernsthaft in…
…in der Gesamtheit der Strafen 28,95 % des gesamten Strafrahmens) noch tat- und schuldangemessen ist. Gleiches gilt auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch der Umstand der eher beengten derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Relevanz verbleibt, da eine Ersatzfreiheitsstrafe ja gerade für den Fall der…
…33 Abs. 5 leg. cit. eine Geldstrafe in Höhe von 15.000,00 S [umgerechnet 1.090,09 €] sowie gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verhängt wurde. An Verfahrenskosten wurden GF gemäß § 185 [Abs.1 lit…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr. Nikolaus F. Mair, wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2002…
…Die Beendigung der stillen Gesellschaften, auf denen eine Mitunternehmerschaft aufgebaut hat, beendet die aus Geschäftsherrin und stillen Gesellschaftern zusammengesetzt gewesene Mitunternehmerschaft (vgl in diesem Sinne VwGH 24.9.2008, 2008/15/0204). Das Unmöglichwerden des Erreichens des Gesellschaftszweckes bewirkt gemäß § 185 Abs. 2 HGB/UGB…
…obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen…