…deren Hauptzweck auf eine der Raumüberwindung dienende Fortbewegung von Personen gerichtet ist. Wie der VwGH im Zusammenhang mit Beförderung von Fallschirmspringern ausführt, stellt die Raumüberwindung von einem Abflugort zu einem in der Luft befindlichen Absprungort vor dem Hintergrund der historischen Interpretation keinen "Verkehr" im Sinne…
…habe letztendlich die Erhebung der Abgaben nur im Wege der Schätzung erfolgen können. In umsatzsteuerlicher Hinsicht sei von folgender Beurteilung auszugehen: Da unter Personenbeförderung grundsätzlich nur eine Leistung zu verstehen sei, deren Hauptzweck auf eine der Raumüberwindung dienende Fortbewegung von Personen gerichtet ist, würden Dienstleistungen…
…bzw. Z 12 UStG 1994 angesehen werden. Die gegenständliche Raumüberwindung von einem Abflugsort zu einem in der Luft befindlichen Absprungsort stellt vor dem Hintergrund der historischen Interpretation keinen "Verkehr" im Sinne solcher Leistungen dar, welche der Gesetzgeber begünstigen wollte. Mit einem ergänzenden Schriftsatz vom 17…
…nicht steuerbar. Unter Personenbeförderung ist eine Leistung zu verstehen, deren Hauptzweck auf eine der Raumüberwindung dienende Fortbewegung von Personen gerichtet ist. Die bloße Vermietung eines Verkehrsmittels ist keine Personenbeförderung. Keine Personenbeförderung liegt auch dann vor, wenn das Beförderungsmittel samt Bedienungspersonal überlassen wird und der Mieter…
…Selbst- und Hauptzweck auf die Fortbewegung von Personen gerichtet ist. Der Begriff der Beförderung ist erfüllt, wenn eine der Raumüberwindung dienende Tätigkeit entfaltet wird, wobei der Zweck der Raumüberwindung in aller Regel bedeutungslos ist. Es stellen daher auch Vergnügungsreisen Beförderungen dar (Kranich/Siegl/Waba, aaO.…